Celex Described in 1972

AuthorHelene Bauer-Bernet/Jochen Streil
ProfessionDas Dokumentations system für das Recht der Europäischen Gemeinschaften (Brüssel)
Pages122-143

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1. Überblick

Seit 1967 arbeitet die Arbeitsgruppe Informatik des Juristischen Dienstes der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in Brüssel am Aufbau eines automatischen Dokumentationssystems zur Erschließung des Gemeinschaftsrechts. Die erste Stufe der Automatisierung ist erreicht: Seit Januar 1971 ist das System (im folgenden EG-System1 genannt) für ein Teilgebiet und einen begrenzten Kreis von Benutzern in Gebrauch.

Grund für die Initiative der Kommission war die Überlegung, daß die spezifischen Informationsprobleme auf dem Gebiet des Gemeinschaftsrechts nur durch Automatisierung zu lösen sind - zum Beispiel sind Informationsschwierigkeiten einerseits auf den zahlenmäßigen Umfang der Rechtsakte (bisher über 15 000, mit einem jährlichen Zuwachs von rund 3300), andererseits auf deren Kurzlebigkeit (es sind jeweils nur etwa 2200 Rechtsakte in Kraft) zurückzuführen. Die Zahl aller juristischen Dokumente zum Gemeinschaftsrecht dürfte sich der 100 000-Grenze nähern. Die Informationsprobleme sind auch deswegen akut, weil es sich um ein neues Recht handelt, das mit dem nationalen Recht verflochten ist und von der Praxis noch nicht völlig beherrscht wird.

Das Dokumentationssystem für das Gemeinschaftsrecht soll in seinem Endzustand alle Quellen des Gemeinschaftsrechts erschließen, also neben den Gründungsverträgen und den auf diesen Verträgen beruhenden Rechtsakten (»abgeleitetes Gemeinschaftsrecht«) auch die Rechtsprechung, die juristische Literatur, die Antworten auf parlamentarische Anfragen, interne juristische Gutachten und die Materialien zu den normativen Texten.

Die Dringlichkeit der Informationsbedürfnisse über das abgeleitete Gemeinschaftsrecht, wie sie sich gerade bei den Verhandlungen über die Erweiterung der Gemeinschaften zeigte, war Anlaß dafür, die Dokumentation in diesem Bereich zuerst zu automatisieren.

Seit Januar 1971 beantwortet das System Anfragen, die das Auffinden des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts und der von den Gemeinschaften abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträge betreffen. Daneben werden Verzeichnisse desPage 123 geltenden Gemeinschaftsrechts erstellt. Auch der Volltext der EWG- und Euratom-Gründungsverträge sowie einiger Verordnungen, Entscheidungen und Richtlinien sind abfragbar. In dieser ersten Phase seiner Entwicklung steht das EG-System nur den Beamten der Kommission, einigen Bediensteten der übrigen Organe der Gemeinschaft sowie staatlichen Stellen zur Verfügung. Der Kreis der Benutzer soll stufenweise erweitert werden.

2. Systembeschreibung
2. 1 Dokumentiertes Material

Im EG-System sind z. Z. von den 15 000 analysierten Rechtsakten ungefähr 4400 gespeichert und abfragbar. Das am 1. 1. 1970 oder später geltende abgeleitete Gemeinschaftsrecht - also Verordnungen, Richtlinien, Einzelentschei-dungen, Beschlüsse und Empfehlungen - ist neben den von den Gemeinschaften abgeschlossenen internationalen Verträgen vollständig erfaßt. Von jedem Rechtsakt werden zunächst 50 bis 80 meist formale Daten gespeichert. Dieser Umfang der Analyse ist das »gemeinsame Minimum«.

Im Endzustand soll auch der Volltext der Normen, die nicht nur kurzlebige oder routineartige Durchführungsmaßnahmen sind, eingespeichert werden. Hiermit wurde inzwischen begonnen. Der Volltext zweier Gründungsverträge (EWG und Euratom) sowie der wichtigsten Rechtsakte auf dem Gebiet des Steuerrechts und des Weinrechts ist abfragbar. An der Einspeicherung des Voll-texts weiterer Akte wird gegenwärtig gearbeitet.

Grundsätzlich wird jeder Rechtsakt als ein Dokument behandelt; abweichend davon wird z. B. bei den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und bei den Grundverordnungen jeder Artikel als Dokument behandelt.

2. 2 Dokumentationstechnik
2.2. 1 Programmtechnische Voraussetzungen

Aus jedem Dokument werden durch manuelle Analyse etwa 50 Daten gewonnen, die auf ungefähr 30 bibliographische Rubriken aufgeteilt und auf formatierte Felder, also festbegrenzte Speicherbereiche, die jeweils diesen Rubriken entsprechen, gebracht werden. Soweit bereits der Volltext der Dokumente gespeichert wird, dient dazu ein weiteres, unformatiertes Feld.

Die technische Grundlage für die vom EG-System verwandte Dokumentationstechnik bietet das von IBM gelieferte Programmpaket Document Processing System (DPS). DPS erlaubt für jedes gespeicherte Dokument die Aufnahme eines bibliographischen Teils von maximal 1636 Zeichen, der in Felder von maximal je 255 Zeichen eingeteilt werden kann.

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Systembeschreibung CELEX

Der Benutzer kann die einzelnen Felder entsprechend seinen Wünschen formatieren. Das unformatierte Textfeld kann sehr große Zeichenmengen aufnehmen. Von den formatierten Feldern, die das EG-System festgelegt hat, können einige mit freiem Text bis zur maximalen Länge belegt werden. In anderen können nur Codes aus einer für das Feld spezifischen Liste verwendet werden, wobei auch die Stellen festliegen, auf die die Codes gespeichert werden. In einigen Feldern ist eine festgelegte Anzahl von Stellen mit Codes zu belegen, während die übrigen Stellen mit freigewähltem Text ausgefüllt werden können. Der Inhalt des freien Bereichs wird »Kommentar« genannt, da er die Funktion hat, den kodierten Teil zu erläutern. Die Liste der Codes, die von der Arbeitsgruppe Informatik entwickelt worden ist, kann nach Bedarf geändert oder erweitert werden.

2.2. 2 Funktion der Rubriken

Bei der Auswahl der in den bibliographischen Rubriken erfaßten Daten hat man sich bemüht, den spezifischen Interessen derjenigen Rechnung zu tragen, die nach Normen des europäischen Rechts suchen. So wurde, da die einzelnen Sachgebiete des Gemeinschaftsrechts nicht kodifiziert sind, also nur vom Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften her erschlossen werden können, eine Rubrik MATIERE (Sachgebiet) vorgesehen, die die Suche nach Normen gleichen Regelungsgegenstands ermöglicht. Damit übernimmt das EG-System eine Aufgabe, die normalerweise Kodifikationen erfüllen. Spezielle Rubriken beantworten die Frage, ob eine Norm noch in Kraft ist und ob sie seit ihrem Erlaß abgeändert wurde.

Die Rubriken geben nicht nur nützliche Informationen zu Dokumenten, die dem Benutzer bereits bekannt sind. Ihr Inhalt kann vielmehr auch Kriterium der Abfrage sein. So kann z. B. mit Hilfe der Rubrik »Zeitpunkt des Inkrafttretens« gefragt werden: »Welche Verordnungen der Kommission sind zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 1970 in Kraft getreten?«

2.2. 3 Die einzelnen Rubriken

In diesem Abschnitt wird die Bedeutung der einzelnen von der Arbeitsgruppe entwickelten Rubriken erläutert. Die verwendeten Beispiele sind meist dem abgedruckten Analyseformular (Abb. 1) entnommen. Die deutsche Bezeichnung der Rubriken (laut Substitutionstabelle) wird in Klammern aufgeführt.

NSEQUEN

vom DPS zugeteilte laufende Nummer.

NUMDOC (DOK-NUMMER)

Dokumentennummer, die Rückschlüsse auf Art und Jahr des Ergehens des

Rechtsakts zuläßt. Bei »371D0224« bedeutet »3« abgeleitetes Gemeinschafts-Page 125recht, »71« das Jahr der Verabschiedung, »D« decision (Entscheidung) und »0224« die laufende Nummer der im Jahre 1971 ergangenen Entscheidungen, die der im Amtsblatt zugeteilten »Informationsnummer« des Rechtsakts entspricht. Die Rubrik ermöglicht es, die gespeicherten Dokumente nach ihrer Rechtsnatur und der Reihenfolge ihres Ergehens zu sortieren.

SOUV (R-BEREICH)

Gibt die Rechtsordnung an, zu der der Rechtsakt gehört.

Im Beispiel:

CEE = Europäische Wirtschaftsgemeinschaft. Bei einem auf dem Euratom-Vertrag beruhenden Rechtsakt würde es heißen: EUR.

AUTEUR (VERFASSER)

Organ, das den Rechtsakt erlassen hat.

Im Beispiel: COMM = Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

FORME (FORM)

Rechtsnatur des Aktes.

Im Beispiel: DECI = Entscheidung.

FTITRE (F-TITEL)

Überschrift des Rechtsakts in französischer Sprache.

Wenn die 255 Stellen des Feldes nicht ausreichen, stehen in einer Rubrik FSUITE weitere 146 Stellen zur Verfügung. Reichen auch diese nicht aus, wird die Überschrift gekürzt.

DATDOC (DOK-DATUM) Datum des Dokuments.

DATNOT (NOTIF-DATUM)

Datum der Notifizierung (z. B. für Entscheidungen).

REFPUB (AMTL. FUNDST)

Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften.

DATPUB (VEROEFF-DATUM)

Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt.

REFCLA (FUNDST.-A)

Fundstelle für Dokumente, die nicht im Amtsblatt veröffentlicht wurden.

Abb. 1 Analysenformular mit Beispiel einer Dokumentenanalyse (Vorderseite)

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REFCLB (FUNDST.-B)

Weitere Fundstelle (z. B. Mikrofilmnummer)

DESTINA (ADRESSAT)

Adressat des Rechtsakts. Im Beispiel: P = Privatperson.

Aus dem Kommentar »= GEMA, Berlin, Art. 4« ergibt sich, daß gemäß Art. 4 des Dokuments die GEMA in Berlin Adressat ist.

1LANGFF (VBINDL. SPR.)

Gibt die für die Auslegung des Rechtsakts maßgebliche Sprache an.

Im Beispiel: D = deutsch.

2LANGUE (UEBSETZ. SPR)

Sonstige Sprache des Dokuments, z. B. einer nichtamtlichen Fassung.

MATIERE (SACHGEBIET)

Diese Rubrik ordnet jeden Rechtsakt bis zu vier Sachgebieten aus einem Verzeichnis von etwa 100 Sachgebieten zu. Die Einteilung stützt sich im wesentlichen auf die Systematik der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften und der Grundverordnungen auf dem Gebiet der Landwirtschaft. Im Beispiel:

ENTR = Vorschriften für Unternehmen [entreprises): Überschrift des

Abschnitts Art. 85-90 EWG-Vertrag. Weitere Beispiele:

ASSO = Assoziierung der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete:

Überschrift des 4. Teils des EWG-Vertrags, Art. 131-136. BOV = Rindfleisch (Viande Bobine): Verordnung des Ministerrats vom 27. Juni 1968 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für Rindfleisch.

DATEFF (WIRK-DATUM)

Zeitpunkt des Inkrafttretens eines Rechtsakts bzw. bei rückwirkenden Rechtsakten Zeitpunkt des Wirksamwerdens. Im Kommentar wird die genaue Position derjenigen Vorschrift des Rechtsakts bezeichnet, die den Zeitpunkt des Inkrafttretens regelt. Im Beispiel: Die Entscheidung enthält keine besondere Vorschrift über das Inkrafttreten. Sie wird daher mit ihrer Bekanntgabe wirksam, weshalb die Rubrik nicht ausgefüllt ist.

Abb. 1 Analysenformular mit Beispiel einer Dokumentenanalyse (Rückseite)

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DATIN (IN-DATUM)

Zeitpunkt, von dem ab das Dokument für das System »aktuell« ist, d. h. der frühestmögliche Zeitpunkt, zu dem der Rechtsakt im Rahmen von Anfragen relevant sein kann. Entweder ist DATIN gleich dem Datum des Rechtsaktes oder, wenn der Rechtsakt rückwirkend in Kraft tritt, gleich dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens. Im Beispiel: DATIN ist der 2. 6. 1971, entspricht also dem Datum des Dokuments, was im Kommentar noch einmal vermerkt ist ( = DATDOC).

DATERM (END-DATUM)

Zeitpunkt, bis zu dem das Dokument für das System »aktuell« ist. Es handelt sich meist um den Zeitpunkt des Außerkrafttretens eines Rechtsakts. Wenn der Rechtsakt sein Außerkrafttreten nicht vorsieht, wird als fiktiver Zeitpunkt der 99.99.99 eingetragen. Hängt das Außerkrafttreten von dem Schicksal eines anderen Rechtsakts ab, wird dieser im Kommentar bezeichnet. Im Beispiel: Die »Aktualität« endet am 31. 12. 1971; der Kommentar ( = FIN DELAI EXECUTION, Art. 3) weist darauf hin, daß dies der Zeitpunkt ist, zu dem eine dem Empfänger in Artikel 3 gesetzte Frist zur Ausführung der Entscheidung endet.

Die Rubriken DATIN und DATERM ordnen jedem Rechtsakt einen »Zeitraum der Aktualität« zu und ermöglichen es so, für einen beliebigen vergangenen oder gegenwärtigen Zeitpunkt den Rechtszustand zu rekonstruieren.

DATMAJ (UP-DAT.)

Diese Rubrik gibt den Tag an, an welchem die Analyse des Rechtsakts letzt-malig auf den neuesten Stand gebracht wurde.

TRA PREP (VORARBEITEN)

Diese Rubrik verweist auf Vorarbeiten zu dem Dokument. Im Beispiel: AV CENT = (Avis Comite Consultatif des Ententes et Positions Dominantes). Es liegt also eine Stellungnahme des Beratenden Ausschusses für Kartell- und Monopolfragen vor.

TYPANA (ANALYSENTYP)

Die Rubrik bezeichnet die Art der Analyse. Sie gibt z. B. an, ob der Rechtsakt in mehrere Dokumente geteilt wurde, ob nur bibliographische Angaben, eine Zusammenfassung oder der Volltext gespeichert wurden.

COMMENT (KOMMENTAR)

In dieser Rubrik, die 182 Stellen vorsieht, wird die Fortsetzung der Kommentare der anderen Rubriken aufgenommen, die dort keinen Platz mehr finden.

ANALYST (ANALYTIKER) Kennzeichnung des Analytikers.

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PERFO (LOCHER)

Locher.

Die Rubriken DATMAJ, ANALYST und PERFO dienen der internen Verwaltung des Systems.

CITEX (RECHTSBEZUG)

Die Rubrik verweist auf frühere Rechtsakte, zu denen der analysierte Rechtsakt in Beziehung steht, ohne sie zu ändern. Folgende Beziehungen sind vorgesehen:

B = Rechtsgrundlage (foase juridique)

V = Bezugnahme (yisa)

BV = In Bezug genommene Rechtsgrundlage (fcase juridique fisee)

H = homologie

Entsprechung, d. h. Bezugnahme auf einen inhaltsgleichen Rechtsakt (z. B., wenn zwei gleichlautende Rechtsakte auf Grund des Montanvertrages und des EWG-Vertrages ergehen).

Im Beispiel: »1E086: BV« gibt an, daß der Rechtsakt auf Art. 86 des EWG-Vertrages als Rechtsgrundlage Bezug nimmt. »362R0017-A01:V« und »362R0017_A03:V« geben an, daß der Rechtsakt außerdem auf die Art. 1 und 3 der Verordnung 17/1962 Bezug nimmt. Im Kommentar kann die in Bezug genommene Stelle noch näher bezeichnet werden.

CATEX (VORBEZUG)

In dieser Rubrik werden Rechtsakte aufgeführt, deren Substanz (insbesondere Inhalte oder Wirksamkeit) von dem analysierten Rechtsakt betroffen oder eng berührt wird.

Folgende Beziehungen werden erfaßt:

A = aufheben oder für nichtig erklären (abroger ou annuler)

C = ergänzen (completer)

D = abweichen (deroger)

E = erstrecken (etendre)

I = authentisch interpretieren (interpreter authentiquement)

K = Text bereinigen (coordonner)

M = abändern (modifier)

O = vollziehen, durchführen (mettre en ceuvre)

P = verlängern (proroger)

R = in toto ersetzen (remplacer)

S = aussetzen (suspendre)

ULTREF (NACHBEZUG)

In dieser Rubrik werden Rechtsakte aufgeführt, die den analysierten Rechtsakt nach seinem Erlaß in seiner Substanz betroffen oder eng berührt haben.

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Aus der Rubrik ULTREF ergeben sich also die Verknüpfungen, die bei dem späteren Rechtsakt in der Rubrik CATEX beschrieben sind. Ergeht wie üblich der spätere Rechtsakt, nachdem der frühere bereits analysiert und in das System eingespeichert ist, wird durch ein spezielles, von DPS nicht vorgesehenes Programm die Änderung in dessen Rubrik ULTREF nachgetragen.

Im Kommentar werden entweder die in ihrer Substanz betroffenen Artikel des Rechtsakts angegeben oder der Zeitpunkt, von dem ab oder bis zu dem (im Falle der Aussetzung) die Änderung eintritt.

In dem Bereich CIT der Rubrik kann auf andere Dateien verwiesen werden, z. B. auf MNE = mesures nationales d'execution, die noch nicht in das System aufgenommene Datei der nationalen Ausführungsmaßnahmen zu Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften. In der Zone CAT wird die Zahl der Rechtsakte aufgenommen, die den Rechtsakt in seiner Wirksamkeit betreffen, aber wegen der technischen Begrenzung auf 255 Zeichen nicht in ULTREF aufgenommen wurden. Es werden nämlich nur die jeweils 10 letzten Änderungen etc. aufgenommen. Die vollständige Liste der Änderungen wird automatisch von einem spezifischen Programm des Juristischen Dienstes erstellt.

Die Rubriken CITEX und CATEX werden als einzige auch in das Textfeld aufgenommen. Dadurch wird ihr Inhalt Bestandteil der Umkehrdatei (inverted file), die DPS aus den Wörtern des Textteils bildet. Auf diese Weise wird eine Dokumentensuche ermöglicht, die, von einem dem Benutzer bekannten Rechtsakt ausgehend, diejenigen Dokumente feststellt, die ihn ändern bzw. auf ihn Bezug nehmen. Wie erwähnt, sind in den genannten Rubriken in codierter Form die Rechtsakte aufgeführt, die Rechtsgrundlage des analysierten Rechtsakts sind bzw. von ihm geändert oder sonst betroffen werden. Da durch die Aufnahme der Rubriken in den Textteil die Codes der früheren Rechtsakte Bestandteil der Umkehrdatei werden, können sie als Suchargument bei der Suche verwandt werden. Dadurch werden alle Dokumente aufgefunden, die auf einem bestimmten Dokument beruhen bzw. es ändern oder sonst betreffen, auch wenn die nachfolgenden Dokumente nicht in der Rubrik ULTREF des früheren aufgenommen sind.

2.2. 4 Praktische Arbeitsweise bei der Dokumentation

Die Analyseformulare werden von drei Mitarbeitern der Arbeitsgruppe Informatik an Hand des Amtsblatts der Europäischen Gemeinschaften in eigener Verantwortlichkeit ausgefüllt.

Ein umfangreicher Leitfaden gibt den Analytikern, um wesentliche Abweichungen bei den Analysen einzelner Mitarbeiter zu vermeiden, detaillierte Anweisungen für ihre Arbeit. Es wird mit einer Einarbeitungszeit von einem Monat für einen Hilfsanalytiker, von etwa einem Jahr für eine vollwertige Kraft gerechnet.

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Systembeschreibung CELEX

Die einheitliche Anwendung des Leitfadens wird durch monatliche Gruppendiskussion erreicht.

Kleinere Abweichungen bei der Analysenpraxis einzelner Mitarbeiter werden für manche Rubriken, z. B. bei der Ausfüllung der Kommentarteile, zugelassen.

Die Analyse eines Dokuments dauert meist nur wenige Minuten, kann aber auch erheblich mehr Zeit beanspruchen, wenn Informationsquellen außerhalb des Amtsblatts benützt werden müssen. Die Analyseformulare werden auf Lochstreifen gebracht, mit der Dienstpost nach Luxemburg - dem Standort der EDV-Anlage - befördert und dort gespeichert.

Üblicherweise vergehen 2 Wochen nach dem Erscheinen des Amtsblatts, bis die neuen Analysedaten abfragbar zur Verfügung stehen. Das Up-Dating erfolgt monatlich, so daß zwischen Erscheinen des Amtsblatts und Abfrage bis zu sechs Wochen vergehen können.

2. 3 Abfragetechnik
2.3. 1 Operatoren

Die Möglichkeiten der Frageformulierung sind von DPS vorgegeben. Soweit Anfragen den Inhalt der bibliographischen Rubriken als Suchkriterium verwenden, stehen neun Vergleichsoperatoren zur Verfügung, die den Inhalt der bibliographischen Felder mit den Anfragewörtern vergleichen. Mit Hilfe der Booleschen Verknüpfungen AND, AND NOT, OR können die einzelnen Suchargumente außerdem zueinander in Beziehung gesetzt werden.

Soweit Suchargumente aus dem Text der Dokumente verwendet werden, stehen neben den Booleschen Verknüpfungen andere Operatoren zur Verfügung, wie z. B. Distanzoperatoren, die ein bestimmtes räumliches Verhältnis der gesuchten Fragewörter zueinander verlangen. Doch spielen diese Operatoren für den täglichen Gebrauch des EG-Systems deshalb noch keine große Rolle, weil erst von zwei Gründungsverträgen und wenigen Rechtsakten der Volltext gespeichert ist. Sie werden deshalb nicht näher behandelt.

Zur besseren Anschaulichkeit wird bei der folgenden Erläuterung der Vergleichsoperatoren auf ein Fragebeispiel (Abb. 2) verwiesen. Die dort gestellte Anfrage lautete im Klartext:

Es sollen die Rubriken NSEQUEN, NUMDOC usw. derjenigen Rechtsakte ausgedruckt werden, die auf der Verordnung Nr. 727/70 des Ministerrats vom 21. April 1970 über die Errichtung einer gemeinsamen Marktordnung für Rohtabak beruhen und die außerdem

  1. entweder vom Ministerrat oder von der Kommission erlassen sind,

  2. als Regelungsgegenstand »Tabak« haben,

  3. keine internationalen Verträge über Tabak sind,

  4. zwischen dem 1. 1. und 1. 6. 1971 in Kraft getreten sind.

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Die Bedeutung der einzelnen Operatoren ist folgende: Die Vergleichsoperatoren »equal« (EQ) und »not equal« (NE) ermöglichen es, als Suchbedingungen die Übereinstimmung bzw. Nichtübereinstimmung eines Fragewortes mit dem Inhalt einer Rubrik zu ver- langen. So wird in Zeile 8 der Anfrage verlangt, daß der In-halt der Rubrik FORME (Rechtsnatur) bei den gesuchten Dokumenten nicht ACCORD (internationaler Vertrag) sei.

Die Operatoren »Less Than« (LT) und »Greater Than« (GT) ermöglichen es, bei Feldern mit numerischem Inhalt die Bedingung zu stellen, daß sie kleineroder größer als das Suchwort sind.

Eine ähnliche Funktion haben die Operatoren »Greater or Equal« (GE) und »Less or Equal« (LE). Sie erlauben es, nach Dokumenten zu suchen, in denen der Inhalt einer Rubrik entweder größer bzw. gleich oder kleiner bzw- Sleich dem Fragewort ist. So wird in Zeile der Anfrage die Bedingung ge stellt, daß die gesuchten Dokumente den 1. 1. 1971 oder einen fizieren kann. In Zeile 10 wirdPage 134 verlangt, daß der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Dokumente früher oder gleich dem 1. 6.1971 ist.

Der Operator Between (BT) erlaubt es, die Bedingung zu stellen, daß der Feldinhalt entweder zwischen zwei Zahlen liegt oder der Unter- oder Obergrenze des in der Frage abgegebenen Zahlenbereichs gleich ist.

Unter Verwendung des Operators Mask (MK) können Dokumente ausgesucht werden, bei denen eine bestimmte Zeichenfolge auf in der Anfrage angegebenen Positionen einer Rubrik stehen. So könnte eine Anweisung innerhalb einer Anfrage lauten »IF NUMDOC MK '-59R--'«, woraufhin alle Dokumente gesucht würden, deren Rubrik NUMDOC auf der 2. bis 4. Stelle die Zeichenfolge 59 R enthält. Auf diese Art würde man, da in dem NUMDOC-Code »R« = Verordnung und »59« das Jahr des Ergehens ist, alle Verordnungen der Gemeinschaften aus dem Jahre 1959 erhalten.

Auch mit Hilfe des Operators Scan (SC) lassen sich Dokumente finden, in denen eine bestimmte Zeichenfolge in einer bestimmten Rubrik vorkommt. Im Gegensatz zum Operator Mask kann sich die Zeichenfolge aber an beliebiger Stelle innerhalb der Rubrik befinden. Im Anfragebeispiel ist Scan in den Zeilen 4, 5 und 7 verwendet worden. Scan eignet sich für Suchargumente aus Rubriken, in denen zwar nicht für jedes Zeichen eine Position festliegt, aber dennoch ein Code verwendet wird, wie es bei der Rubrik »MATIERE« der Fall ist.

Im Anfragebeispiel ist außer den genannten noch in Zeile 1 der $-Operator verwendet worden. Dieser Operator ist nur für Suchargumente bezüglich des Textfeldes der Dokumente anwendbar und beschränkt die Suche auf Dokumente, in deren Textfeld "Wörter vorkommen, die mit den dem »$« vorausgehenden Zeichen beginnen. Im Beispiel wird er angewendet, um diejenigen Dokumente zu suchen, in der Textfeld auf die Zeichen »370R0727« noch eine Artikelangabe folgt. Auf diese Art werden sämtliche Rechtsakte gefunden, in deren Rubrik CITEX »370R0727«, also der Code für die Verordnung Nr. 727/70 des Ministerrats, aufgenommen ist, da der Inhalt der Rubrik CITEX auch in dem Textfeld der Dokumente gespeichert ist. Der Anfrager wird dadurch - entsprechend seiner Anfrage - sämtliche Rechtsakte erhalten, die auf dieser Verordnung als Rechtsgrundlage beruhen, und zwar unabhängig davon, ob in ihren Rubriken CITEX unterschiedliche Artikel dieser Verordnung als eigentliche Rechtsgrundlage bezeichnet sind.

2.3. 2 Ansatz eines Dialogbetriebs

Eine spezifische Programmkette ermöglicht einen beschränkten Dialog mit dem DPS. Ein »Dialog«, weil Statistiken und Musterantworten als Zwischenstufe zur Orientierung des Frageverfahrens erhalten werden können (vgl. Abb. 3); ein »beschränkter« Dialog, weil er erstens langsam und zweitens nur mit einem einzigen Terminal möglich ist.

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Die Programmkette bewirkt, daß die DPS-Antwort zuerst auf Band gespeichert, nach (vorhandenen) Statistiken abgelesen, sodann für den Druck formatiert (gegebenenfalls mit Übersetzung der bibliographischen Rubriken in eine ödere mehrere Sprachen) und auszugsweise (z. B. jedes 10. oder 50. Dokument) gedruckt wird. Danach kann entweder die vollständige DPS-Antwort in Luxemburg oder Brüssel gedruckt oder aber die Frage näher präzisiert werden.

2.3. 3 Praktische Arbeitsweise

Die Anfragen werden von Mitarbeitern der Arbeitsgruppe Informatik auf Grund der Angaben der Benutzer formuliert. DPS erlaubt nur Anfragen mit maximal 40 Befehlen und 480 Zeichen, weshalb in einigen Fällen Anfragen in mehrere Unterfragen aufgeteilt werden müssen.

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In der Rechenzentrale der Kommission in Brüssel werden die Anfragen auf Lochkarten übertragen - bei kleineren Anfragen macht das der Mitarbeiter der Arbeitsgruppe selbst. Die Lochkarten werden sodann in einen Kartenleser eingegeben und per Telefonleitung in das Rechenzentrum in Luxemburg übertragen. Die Verarbeitung erfolgt dann im Batch-Betrieb. Es steht für das EG-System täglich Maschinenzeit zur Verfügung. Die Wartefrist beträgt in der Regel weniger als vier Stunden, kann aber länger sein, da z. Z. der Terminal nur halbtags in Betrieb ist. Die Ergebnisse von weniger als 100 Seiten werden per Fernübertragung in Brüssel am Terminal gedruckt. Ausdrucke von mehr als 100 Seiten werden in Luxemburg über Schnelldrucker ausgegeben und mit der Dienstpost nach Brüssel gebracht.

2.3. 4 Einzelanfragen und Katalogerstellung

Die Anfragen sind vielfach auf die Feststellung von Rechtsakten gerichtet, die zu einem bestimmten Gegenstand ergangen sind oder auf einer bestimmten Rechtsgrundlage beruhen. Das ergibt sich aus der sachlichen Zuständigkeit der Benutzer für einen bestimmten Aufgabenbereich. Anfragen dieser Art sind dann häufig noch durch Kriterien wie »Zeitpunkt des Ergehens des Rechtsakts«, »erlassendes Organ« (Rat oder Kommission) eingeschränkt. Es kommen aber auch speziellere Anfragen vor, die Kriterien aus einer Vielzahl von Rubriken in komplizierten Verknüpfungen enthalten.

Als eine Art Nebenprodukt vom EG-System können bei entsprechendem Bedarf chronologische und analytische Kataloge des Gemeinschaftsrechts erstellt werden. So wurde 1971 ein Katalog des gesamten am 1. Juni 1971 in Kraft befindlichen Gemeinschaftsrechts erstellt. In einem analytischen Teil werden die einschlägigen Rechtsakte nach Sachgebieten und innerhalb der Sachgebiete nach Rechtsnatur und Zeitpunkt ihres Erlasses geordnet. Von jedem erfaßten Rechtsakt werden die wichtigsten Rubriken abgedruckt. Dieser Katalog2 diente mit als Arbeitsgrundlage für die Verhandlungen mit den Beitrittskandidaten und wurde - als vierbändiges Werk - den Organen der Gemeinschaft und einigen nationalen Dienststellen zur Verfügung gestellt.

Beinahe jeden Monat wird in dreifacher Ausfertigung ein interner Gesamtkatalog erstellt, der auch außer Kraft getretene Rechtsakte, die im gedruckten Katalog nicht aufgenommen werden, enthält und die Beantwortung telefonischer Anfragen ermöglicht. Seit Mai 1972 wird auch ein Vademecum gedruckt, das für jeden Rechtsakt eine Zeile (von 132 Zeichen) mit formatiertem Inhalt der wichtigsten Rubriken enthält.

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2. 4 Leistungsfähigkeit

Es war bisher nicht sinnvoll, durch Tests die Abfrageergebnisse mit dem Ergebnis manueller Suche nach Rechtsakten systematisch zu vergleichen. Die Treffsicherheit des Systems hing nämlich so lange im wesentlichen nur von der Sorgfalt bei Analyse und Lochung ab, als die Abfrageargumente ausschließlich den bibliographischen Rubriken entnommen waren. Die Frage der Präzision und Ergiebigkeit des Systems stellt sich allerdings neu, seitdem der Inhalt des Textteils der Dokumente in größerem Umfang für die Abfrage verwendet wird. Die Menge der aufgenommenen Wörter aus Textteilen (etwa 115 000) ermöglicht und rechtfertigt seit April 1972 die Durchführung von Tests.

2. 5 Beziehungen zu anderen Systemen

Der Juristische Dienst der Kommission legt Wert auf die Zusammenarbeit mit Dokumentationszentren anderer Mitgliedstaaten. Dank einer solchen Zusammenarbeit werden sowohl Doppelarbeit als auch dokumentarische Lücken vermieden, insbesondere in den Bereichen, wo Gemeinschaftsrecht und nationales Recht nebeneinander gelten. Außerdem kann sie auf Gemeinschaftsebene die Kompatibilität der Systeme fördern und damit verhindern, daß die Fortschritte der Technik zu »Systeminseln« führen, welche die Grenzen zwischen den einzelnen Sprachen und Rechtsordnungen verhärten und die internationale Kommunikation erschweren.

Eine Zusammenarbeit, die über einen Erfahrungsaustausch hinausgeht, besteht mit dem CEDIJ in Paris, einem juristischen Dokumentationszentrum öffentlicher Dienststellen in Frankreich3. Vertragliche Beziehungen zwischen der Kommission und dem CEDIJ liefern die Grundlage für den Austausch von Dokumentenanalysen z. B. mit Hilfe von Substitutionslisten. Im Rahmen einer Arbeitsteilung zwischen beiden Zentren könnte z. B. das CEDIJ die Analyse der französischen Durchführungsmaßnahmen zum Gemeinschaftsrecht übernehmen. Eine Zusammenarbeit wird dadurch erleichtert, daß auch CEDIJ die DPS-Programme verwendet. Dennoch werden Übersetzungsprogramme geschrieben werden müssen, da CEDIJ andere bibliographische Rubriken verwendet als das EG-System, so daß Analysen nicht unmittelbar übernommen werden können.

3. Verwaltungsaufbau und Ausstattung
3. 1 Personal

Bei der nur allmählich aufgebauten Arbeitsgruppe Informatik sind zur Zeit zwei Juristen mit Managementaufgaben und vier Juristen (davon drei vollzeit-Page 138lieh) mit Dokumentenanalysen beschäftigt. Daneben arbeiten zwei Assistenten, zwei Sekretärinnen und ein bis zwei Praktikanten. Die Arbeitszeit eines Analytiker-Programmierers und eines Lochers wird etwa zur Hälfte, die eines Operators zu einem Viertel in Anspruch genommen. Der Analytiker-Programmierer ist Angestellter einer Softwaregesellschaft, mit der Werkverträge über die Lieferung von Spezialprogrammen bestehen. Er arbeitet in sehr engem Kontakt mit der Arbeitsgruppe.

3. 2 Hardware

Bei der EDV-Anlage in Luxemburg handelt es sich um eine IBM 360/50 (512 K) mit dem Betriebssystem MFT 2. Es steht dem Terminal in Brüssel ein Hauptspeicherbereich von 66 K oder 96 K (je nach Bedarf) zur Verfügung. Zu den Peripheriegeräten gehören zwei Plattenspeicher 2314, ein Kartenleser und ein Lochstreifenleser für acht (oder weniger) Lochkanäle, der u. a. Friden Flexowriter Lochstreifen lesen kann4. Seit neuestem steht in den Räumen der Arbeitsgruppe eine BM 72, eine Schreibmaschine, mit der maschinenlesbare Datenträger erstellt werden können. Auf ihr sollen die Analysen in maschinenlesbare Form gebracht werden, sobald eine Schreibkraft genügend eingearbeitet ist. Auf diese Art sollen insbesondere die wichtigsten internen juristischen Gutachten im Laufe der Zeit in das System aufgenommen werden.

3. 3 Software

Neben dem DPS stehen 14 in Zusammenarbeit mit einer Softwaregesellschaft erstellte Spezialprogramme zur Verfügung. Auf die Entwicklung dieser Programme wurde viel Zeit verwendet, da seit dem Beginn der Arbeit am EG-System der Zwang bestand, durch Spezialprogramme zur Erleichterung von Hilfstätigkeiten dem Mangel an Mitarbeitern entgegenzuwirken. Diese Programme (ohne DPS) umfassen ca. 15 000 Lochkarten. Sie übernehmen insbesondere Fehlerkontrollen, indem sie bei den streng formatierten bibliographischen Rubriken nachprüfen, ob die vorgesehene Länge eingehalten ist und nur zugelassene Wörter, und diese nur an den vorgeschriebenen Stellen, erscheinen. Gegebenenfalls erfolgen Fehleranzeigen. Ein Spezialprogramm erlaubt es, vor der Anweisung zum Ausdrucken die Zahl der einschlägigen Dokumente ausgeben zu lassen, eine Möglichkeit, die DPS nur für auf den Textteil der Dokumente gestützte Anfragen bietet.

Besonders wichtig ist das Programm zur automatischen Erstellung der Rubrik ULTREF auf Grund der Angaben in der Rubrik CATEX eines später gespeicherten Rechtsakts (s. oben 2.2.3).

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Das EG-System soll dem Grundsatz der Gleichberechtigung aller Gemeinschaftssprachen Rechnung tragen. So ermöglicht bereits eine Programmkette die Übertragung einer Antwort laut Substitutionslisten in die übrigen Gemeinschaftssprachen. Die Substitutionslisten in deutscher Sprache sind schon vollständig (zu einer Antwort in deutscher Sprache vgl. Abb. 4). Substitutionslisten in anderen Sprachen werden eingespeichert (hierzu vgl. Abb. 5).

Schon erwähnt wurde das spezifische Programm, das automatisch das Verzeichnis aller Rechtsakte erstellt, die einen in der Anfrage aufgeführten Rechtsakt geändert haben, und zwar auch, soweit sie in der Rubrik ULTREF nicht erfaßt sind (vgl. 2.2.3). Dieses Programm geht über die Möglichkeiten, die DPS zur Erstellung eines solchen Verzeichnisses bietet, hinaus. DPS gibt nur die NSEQUEN der Änderungsvorschriften an, während das Programm des EG-Systems auch den Inhalt weiterer Rubriken ausgeben kann.

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3. 4 Systemwechsel

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit der Herstellerfirma CII (Compagnie Internationale pour l'Informatique) einen Mietvertrag über eine Anlage CII 10070 geschlossen. Die Inbetriebnahme der Anlage steht bevor. Die Hersteller bereiten ein Dokumentations-Programmpaket vor (MISTRAL), dessen Möglichkeiten in großen Zügen dem DPS entsprechen soll. Die Lieferung des MISTRAL ist für Mitte 1972 vorgesehen. Die Anpassung der spezifischen Programme könnte dann innerhalb einiger Monate erfolgen. Anfang Juni 1972 konnte MISTRAL erstmals für Suchvorgänge verwendet werden.

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4. Benutzerkreis

Im Endzustand soll das EG-System jedem Interessenten, insbesondere allen Gemeinschaftsorganen und einzelstaatlichen Stellen, Informationen über das Gemeinschaftsrecht liefern können.

Zur Zeit steht das EG-System hauptsächlich für den internen Gebrauch zur Verfügung. Eine intensivere Benutzung würde mindestens eine Änderung der jetzt bestehenden Prioritätenregelung im Terminal oder die (für 1973 erwogene) Einführung eines echten Dialogbetriebs voraussetzen.

5. Zukunftsperspektiven
5. 1 Organisatorisch

Das EG-System beruht auf einer Initiative der Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen ihres Juristischen Dienstes. Seine bereits abgeschlossene erste Phase diente hauptsächlich zur Erprobung einer Methode. Die Weiterentwicklung zu einem Dokumentationszentrum der Organe der Europäischen Gemeinschaften insgesamt, also auch des Ministerrats, des Europäischen Parlaments, des Europäischen Gerichtshofs und des Wirtschafts- und Sozialausschusses, setzt eine institutionalisierte Zusammenarbeit aller Gemeinschaftsorgane voraus. Die Justizminister der Mitgliedstaaten haben bei der Ratstagung vom 3. Juni 1971 ihr Interesse für diese Arbeiten bekundet und werden sich mit der Frage eines Ausbaus des Systems befassen.

5. 2 Erweiterung des dokumentarischen Feldes

Die Dokumentation von Rechtsakten im Volltext soll fortgesetzt werden. Die Rückwärtsdokumentation der Rechtsakte, deren Gültigkeitsdauer vor dem 1.1. 1970 endete, ist im Gange. Die Aufnahme des dritten Gründungsvertrages (Montanunion) in das System steht unmittelbar bevor.

Die Dokumentation von Gutachten, die innerhalb der Organe der Gemeinschaften entstanden sind (z.B. der »Internen Vermerke« des Juristischen Dienstes der Kommission, die grundsätzlichen Charakter haben), ist in Vorbereitung. Diese Gutachten werden nur intern - und zwar nur innerhalb des jeweils betroffenen Organs - abfragbar sein.

Geplant ist die Dokumentation der Rechtsprechung zum Gemeinschaftsrecht. Von 1953 bis 1969 ergingen 649 Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und von 1952 bis 1969 ungefähr 300 Entscheidungen nationaler Gerichte der Mitgliedstaaten. Geplant ist ferner die Aufnahme der nationalen Durchführungsmaßnahmen zum Gemeinschaftsrecht (mehrere tausend Rechtsakte von 1952 bis 1969), von Materialien zur EntstehungsgeschichtePage 142 des. Gemeinschaftsrechts und von Antworten auf parlamentarische Anfragen. Später soll auch die Literatur zum Gemeinschaftsrecht (über 5000 Bücher und Aufsätze von 1952 bis 1969) in geeigneter Form erfaßt werden. Hinsichtlich der bei der Auswahl der aufzunehmenden Dokumente anzuwendenden Kriterien ist insbesondere mit Rücksicht auf daran zu beteiligende Gemeinschaftsorgane noch keine Entscheidung getroffen worden. Jedenfalls wird eine genaue Dokumentation der Bezüge der in Zukunft zu erfassenden Dokumente zu den bereits gespeicherten Rechtsakten erfolgen.

Beurteilung des Dokumentationssystems für das Recht der Europäischen Gemeinschaften

Von Jochen Streil

Die sichtbarsten praktischen Ergebnisse hat das EG-System, das ein Schema zur Erfassung aller Quellen juristischer Literatur entwickelt hat, als Gesetzgebungsdokumentation aufzuweisen. Obwohl das EG-System sich noch im Aufbau befindet, läßt sich jetzt schon sagen, daß eine richtungweisende Art der Indexierung von Rechtsakten, insbesondere der Verweisungen, entwickelt wurde.

Durch die stets aktuelle und besonders alle Gültigkeitsaspekte erfassende Analyse der Rechtsakte der Gemeinschaften ist dem Benutzer eine zuverlässige Antwort auf Fragen nach der gegenwärtigen Rechtslage sicher. Das EG-System ist damit den allgemeinen Dokumentationsdiensten der Gemeinschaften überlegen, die nicht den gleichen Grad an Aktualität erreichen und sich zudem auf einzelne Rechtsgebiete beschränken.

Das hohe Maß an Aktualität wird durch die Erfassung der Rechtsakte unmittelbar nach Erscheinen des Amtsblatts, die automatische Fortschreibung der Rubrik ULTREF mittels spezifischer Programme, sowie die Möglichkeit der automatischen Erstellung von Verzeichnissen aller einen gegebenen Rechtsakt ändernden Vorschriften erreicht.

Allerdings werden dem Anfrager für das abgeleitete Recht bisher in der Regel nur bibliographische Angaben, nicht der Text der Rechtsakte selbst zur Verfügung gestellt. Doch ist der Zugang zu den Amtsblättern innerhalb der Kommission sehr einfach.

Bei der Frageformulierung muß der Benutzer einen Mitarbeiter der Arbeitsgruppe Informatik einschalten. Diese Notwendigkeit ist nicht negativ zu bewerten, da die bei auf Textbasis arbeitenden Systemen auftretende Problematik der subjektiven Interpretation der Frage wegen der meist formalen Fragekriterien noch kaum auftauchen kann.

Ein auf die vorläufige Batch-Verarbeitung und die knappe Terminalzeit zurückzuführender Nachteil liegt darin, daß Anfrager teilweise länger als einenPage 143 Tag auf die Antwort warten müssen. Das kann sie zwingen, auf traditionelle, aber sehr aufwendige Informationsmethoden zurückzugreifen, wenn sie - wie bei den Gemeinschaften häufig - unter Zeitdruck arbeiten.

Bei mehrstufigen Anfragen ist für den Benutzer hinderlich, daß der Dialogverkehr mit der Anlage nur sehr begrenzt möglich ist. So müssen zum Beispiel, wenn alle von einer Rechtsgrundlage abgeleiteten Normen abgefragt werden sollen, zunächst die unmittelbar auf ihr beruhenden Rechtsakte ermittelt und in einem zweiten Suchvorgang die wiederum auf diesen beruhenden Normen abgefragt werden. Allerdings ist es möglich, statistische Angaben und Musterantworten als Zwischenstufe zu erhalten.

Besonders positiv ist die Nützlichkeit des EG-Systems für die Gesetzgebungsarbeiten hervorzuheben. So ist die zweifelsfreie Feststellung des geltenden Rechtszustandes - notwendige Voraussetzung jeder Normsetzung - durch das EG-System unproblematisch.

Aber auch das Aufsuchen von formal oder inhaltlich ähnlichen Rechtsakten, die ein mit der Konzipierung von Entwürfen beschäftigter Referent zur Wahrung einer einheitlichen Formulierungspraxis heranziehen muß, wird durch das EG-System wesentlich erleichtert. Daneben hilft das System beim Feststellen von Auswirkungen geplanter Vorschriftenänderungen, einer Aufgabe, die mit wachsender Komplexität des Gemeinschaftsrechts immer schwieriger werden wird. Hier liegt eine wichtige Nutzanwendung der Verweisungsrubriken CITEX und CATEX.

Allerdings ist es ein Nachteil, daß die Dokumentierung von expliziten Verweisungen im engeren Sinn (also dem Für-anwendbar-erklären von Teilen einer anderen Norm im Rahmen der verweisenden Norm) nur bei der Analyse des Inhalts in der Rubrik TEXT vorgesehen ist. Die Dokumentierung dieser Verweisungen in der Rubrik CITEX würde es dem Gesetzgeber jetzt schon ermöglichen, vor Änderung der Norm, auf die Bezug genommen wird, ohne Rückgriff auf das Amtsblatt alle gegebenenfalls mitbetroffenen Rechtsakte festzustellen.

Das EG-System hat seine praktische Bewährung als Gesetzgebungsdokumentation bestanden. In Zukunft wird es sich als Vorteil erweisen, daß das angewandte Dokumentationssystem flexibel ist, da es für viele Rubriken die Verwendung freien Textes und auch die Entwicklung neuer Codes zuläßt. So wird die Ausdehnung des dokumentarischen Feldes auf andere Dokumentenarten problemlos erfolgen können und auch eine weitere Verfeinerung der Erfassung von Verweisungen möglich sein, etwa durch die Aufnahme weiterer Beziehungen zwischen Rechtsakten in der Rubrik CITEX.

Es ist deshalb zu erwarten, daß das EG-System auch den besonderen Dokumentationsproblemen Rechnung tragen wird, die sich aus dem Ineinandergreifen von Gemeinschaftsrecht und nationalen Rechten und der Mehrsprachigkeit der Gemeinschaften ergeben.

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[1] Intern auch als CELEX, d. h. CE-LEX oder Database LEX der »Communitas europea« bezeichnet.

[2] Jetzt nicht mehr vorrätig.

[3] siehe den Beitrag über das CEDIJ in diesem Band, S. 31 ff. 24

[4] oder auch Lochstreifen, die als Nebenprodukt beim Druck des Amtsblattes erhalten werden könnten. Diese Lösung wird erstrebt.

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