Beschlüsse nº T-337/07 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, November 23, 2009

Resolution DateNovember 23, 2009
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-337/07

In der Rechtssache T-337/07

Brilliant Hotelsoftware Ltd mit Sitz in London (Vereinigtes K-nigreich), Prozessbevollm-chtigte: Rechtsanw-lte J.-Croll und C.-Pappas,

Kl-gerin,

gegen

Harmonisierungsamt f-r den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM), vertreten durch S.-Sch-ffner als Bevollm-chtigten,

Beklagter,

betreffend eine Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 14.-Juni-2007 (Sache R-1186/2006) -ber die Anmeldung des Zeichens BRILLIANT als Gemeinschaftsmarke.


1 --------Mit Schreiben, das am 22.-Oktober-2009 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat die Kl-gerin dem Gericht gem-- Art.-99 der Verfahrensordnung des Gerichts mitgeteilt, dass sie ihre Klage zur-cknehme. Sie hat keinen Kostenantrag gestellt.

2 --------Mit Schreiben, das am 3.-November-2009 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat der Beklagte dem Gericht mitgeteilt, dass er zur R-cknahme der Klage keine besonderen Anmerkungen habe und hat beantragt, die Kl-gerin in Anwendung von Art.-87 --5 der Verfahrensordnung zur Tragung der Kosten zu verurteilen.

3 --------Nach Art.-87 --5 Abs.-1 der Verfahrensordnung wird eine Partei, die die Klage oder einen Antrag zur-cknimmt, zur Tragung der Kosten verurteilt, wenn die Gegenpartei dies in...

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