Beschlüsse nº T-244/06 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, December 07, 2006

Resolution DateDecember 07, 2006
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-244/06

In der Rechtssache T-244/06

Bruno Pietschmann, wohnhaft in Zahara de los Atunes (Spanien), Prozessbevollm‰chtigter: Rechtsanwalt A. Bˆhme,

Kl‰ger,

gegen

Bundesrepublik Deutschland,

Beklagte,

wegen Aufhebung des Urteils des Finanzgerichts Hamburg vom 5. April 2005, das in einem Rechtsstreit betreffend die Einkommensteuer f¸r die Jahre 1989 bis 1992 ergangen ist,

erl‰sst

DAS GERICHT ERSTER INSTANZ
DER EUROPƒISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Erste Kammer)

unter Mitwirkung des Pr‰sidenten J.†D.†Cooke sowie des Richters R.†GarcÌa-Valdecasas und der Richterin I.†Labucka,

Kanzler: E.†Coulon,

folgenden

Beschluss

Sachverhalt und Verfahren

1††††††††Mit Klageschrift, die am 6. September 2006 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangen ist, hat der Kl‰ger die vorliegende Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben.

2††††††††Er macht geltend, das Finanzgericht Hamburg habe die Artikel 43 EG und 49 EG verletzt, weil es trotz seines Wohnsitzes in Spanien f¸r die Jahre 1989 bis 1992 von einer unbeschr‰nkten Einkommensteuerpflicht in Deutschland ausgegangen sei.

Antr‰ge des Kl‰gers

3††††††††Der Kl‰ger beantragt,

-††††††††das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 5. April 2005 f¸r nichtig zu erkl‰ren;

-††††††††hilfsweise, festzustellen, dass das genannte Urteil gegen Gemeinschaftsrecht verstˆf‌lt, insbesondere gegen die Artikel 43†EG und 49†EG;

-††††††††die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.

Entscheidungsgr¸nde

4††††††††Ist das Gericht f¸r eine Klage offensichtlich unzust‰ndig, so kann es nach Artikel 111 seiner Verfahrensordnung ohne Fortsetzung des Verfahrens durch Beschluss entscheiden, der mit Gr¸nden zu versehen ist.

5††††††††Im vorliegenden Fall ist das Gericht in der Lage, auf der Grundlage der Akten gem‰f‌l Artikel 111 ohne Fortsetzung des Verfahrens zu entscheiden.

6††††††††Der Kl‰ger will in der vorliegenden Rechtssache erreichen, dass sich das Gericht zur geltend gemachten Verletzung bestimmter Vorschriften des Gemeinschaftsrechts durch die Bundesrepublik Deutschland ‰uf‌lert.

7††††††††Die Zust‰ndigkeiten des Gerichts sind in Artikel 225 EG und Artikel 140a EA aufgez‰hlt und in Artikel 51 der Satzung des Gerichtshofes pr‰zisiert. Nach diesen Bestimmungen ist das...

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