Beschlüsse nº T-290/05 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, December 11, 2006

Resolution DateDecember 11, 2006
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-290/05

In der Rechtssache T-290/05

Friedrich Weber, wohnhaft in Kˆln (Deutschland), Prozessbevollm‰chtigter: Rechtsanwalt W.†Declair,

Kl‰ger,

gegen

Kommission der Europ‰ischen Gemeinschaften, vertreten durch P.†Costa de Oliveira und C.†Ladenburger als Bevollm‰chtigte,

Beklagte,

betreffend eine Klage gegen die Entscheidung des Generalsekret‰rs der Kommission vom 27. Mai 2005, mit der der Antrag des Kl‰gers auf Zugang zu einem ein Beihilfeverfahren betreffendes Schreiben der Generaldirektion -Wettbewerb- an die deutsche Bundesregierung abgelehnt wurde,

erl‰sst

DAS GERICHT ERSTER INSTANZ
DER EUROPƒISCHEN GEMEINSCHAFTEN (Zweite Kammer)

unter Mitwirkung des Pr‰sidenten J. Pirrung, des Richters A.†W.†H. Meij und der Richterin I.†Pelik·nov·,

Kanzler: E. Coulon,


folgenden

Beschluss

Rechtlicher Rahmen

1††††††††Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europ‰ischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 ¸ber den Zugang der ÷ffentlichkeit zu Dokumenten des Europ‰ischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. L†145, S.†43) legt die Grunds‰tze und Bedingungen sowie die aufgrund ˆffentlicher oder privater Interessen geltenden Einschr‰nkungen f¸r die Aus¸bung des in Artikel 255 EG niedergelegten Rechts auf Zugang zu Dokumenten des Europ‰ischen Parlaments, des Rates und der Kommission fest.

2††††††††Artikel 2 der Verordnung sieht vor:

-(1)††††††Jeder Unionsb¸rger sowie jede nat¸rliche oder juristische Person mit Wohnsitz oder Sitz in einem Mitgliedstaat hat vorbehaltlich der in dieser Verordnung festgelegten Grunds‰tze, Bedingungen und Einschr‰nkungen ein Recht auf Zugang zu Dokumenten der Organe.

...

(3)††††††Diese Verordnung gilt f¸r alle Dokumente eines Organs, das heif‌lt Dokumente aus allen T‰tigkeitsbereichen der Union, die von dem Organ erstellt wurden oder bei ihm eingegangen sind und sich in seinem Besitz befinden.

...-

3††††††††Artikel 3 der Verordnung lautet:

-Im Sinne dieser Verordnung bedeutet:

  1. -Dokument-: Inhalte unabh‰ngig von der Form des Datentr‰gers (auf Papier oder in elektronischer Form, Ton-, Bild- oder audiovisuelles Material), die einen Sachverhalt im Zusammenhang mit den Politiken, Maf‌lnahmen oder Entscheidungen aus dem Zust‰ndigkeitsbereich des Organs betreffen;

--

4††††††††In Artikel 4 der Verordnung, der die Ausnahmen vom vorgenannten Zugangsrecht festlegt, heif‌lt es:

-...

(2)††††††Die Organe verweigern den Zugang zu einem Dokument, durch dessen Verbreitung Folgendes beeintr‰chtigt w¸rde:

...

-††††††††der Schutz des Zwecks von Inspektions-, Untersuchungs- und Auditt‰tigkeiten,

es sei denn, es besteht ein ¸berwiegendes ˆffentliches Interesse an der Verbreitung.

...-

Vorgeschichte des Rechtsstreits

5††††††††Die Kommission leitete nach Artikel 88 Absatz 1 EG Untersuchungen ¸ber die Finanzierung der ˆffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland ein (Verfahren E†3/2005).

6††††††††Der Kl‰ger, ein Journalist, bat die Kommission mit E-Mail vom 23.†Februar 2005, ihm im rechtlich zul‰ssigen Umfang Einzelheiten zu dem anh‰ngigen Verfahren betreffend die deutschen Rundfunkanstalten mitzuteilen.

7††††††††Mit Schreiben vom 3. M‰rz 2005 teilte die Kommission der Bundesregierung ihre vorl‰ufige Auffassung zur Vereinbarkeit der fraglichen Finanzierungsregelungen mit dem Gemeinsamen Markt mit. Am selben Tag verˆffentlichte die Kommission eine Pressemitteilung, in der sie ausf¸hrte, dass sie nach Pr¸fung der Behauptungen verschiedener Beschwerdef¸hrer zu der Auffassung gelangt sei, dass das geltende Finanzierungssystem nicht mehr mit den Beihilferegeln im Einklang stehe, und die Bundesrepublik Deutschland und zwei weitere Mitgliedstaaten aufgefordert habe, ihre Bemerkungen vorzubringen.

8††††††††Am 5. M‰rz 2005 beantragte der Kl‰ger mit einem Telefax an die Kommission Zugang zu einem -Schreiben der Kommissarin Viviane Reding-, das an die deutsche Bundesregierung gerichtet worden sei und die ˆffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland betreffe. Diesen Antrag hat die Kommission als auf das Schreiben bezogen verstanden, das die Generaldirektion (GD) Wettbewerb am 3.†M‰rz 2005 im Rahmen des Beihilfeverfahrens E†3/2005 betreffend die Finanzierung der ˆffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland an die...

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