Beschlüsse (Information) nº T-514/09 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, February 05, 2010

Resolution DateFebruary 05, 2010
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-514/09





Beschluss des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters vom 5. Februar 2010 – De Post/Kommission

(Rechtssache T‑514/09 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Öffentliche Aufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs und auf sonstige einstweilige Anordnungen – Fehlende Dringlichkeit“

Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Finanzieller Schaden – Verlust einer Chance, der sich aus dem Ausschluss eines Bieters von einem Ausschreibungsverfahren ergibt (Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2) (vgl. Randnrn. 25-35)

Gegenstand

Antrag auf einstweilige Anordnungen, der im Wesentlichen dahin geht, erstens den Vollzug der Entscheidung des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union auszusetzen, den von der Ausschreibung Nr. 10234 „Tägliche Beförderung und Zustellung des Amtsblattes , von Büchern, sonstigen Periodika und Veröffentlichungen“ erfassten Auftrag an die Entreprise des postes et télécommunications Luxembourg zu vergeben, zweitens anzuordnen, den in der
...

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