Urteile (Information) nº T-455/05 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, December 18, 2008

Resolution DateDecember 18, 2008
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-455/05

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 18. Dezember 2008 – Componenta/Kommission

(Rechtssache T-455/05)

„Staatliche Beihilfen – Metallindustrie – Erwerb einer Beteiligung eines Unternehmens an einer Immobiliengesellschaft und Rückzahlung eines der Immobiliengesellschaft von diesem Unternehmen gewährten Kredits als Gegenleistung für eine von dem Unternehmen getätigte Investition – Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt und ihre Rückforderung angeordnet wird – Kriterium des privaten Kapitalgebers – Bewertung der Anteile an einer Immobiliengesellschaft – Bewertung der Immobilien einer Gesellschaft – Begründungspflicht – Prüfung von Amts wegen“

  1. Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Kurze Darstellung der Klagegründe (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 c) (vgl. Randnrn. 44-45)

  2. Staatliche Beihilfen – Begriff – Befugnis der Kommission und des nationalen Gerichts, eine nationale Maßnahme als staatliche Beihilfe zu qualifizieren – Kein weites Ermessen der Kommission (Art. 87 Abs. 1 EG) (vgl. Randnr. 97)

  3. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung der Kommission über staatliche Beihilfen (Art. 87 Abs. 1 EG und Art. 253 EG) (vgl. Randnrn. 98-100)

  4. Staatliche Beihilfen – Verwaltungsverfahren – Nationale Maßnahmen, die ohne vorherige Anmeldung durchgeführt wurden – Befugnis der Kommission, dem betreffenden Mitgliedstaat eine Anordnung zu erteilen, um die von ihr als erforderlich angesehenen Informationen zu erhalten – Von der Kommission ohne Rückgriff auf eine Anordnung auf...

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