Urteile (Information) nº T-397/05 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, June 10, 2009

Resolution DateJune 10, 2009
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-397/05

Urteil des Gerichts (Fünfte Kammer) vom 10. Juni 2009 – ArchiMEDES/Kommission

(Verbundene Rechtssachen T-396/05 und T-397/05)

„Schiedsklausel – Vertrag über ein Renovierungsvorhaben an einem städtischen Gebäudekomplex – Rückzahlung eines Teils der geleisteten Vorschüsse – Antrag auf Verurteilung der Kommission zur Zahlung des Restbetrags – Gegenantrag der Kommission – Nichtigkeitsklage – Rückforderungsentscheidung – Belastungsanzeige – Handlungen vertraglicher Natur – Unzulässigkeit – Aufrechnung von Forderungen“

  1. Nichtigkeitsklage – Klage, die in Wirklichkeit einen Rechtsstreit vertraglicher Natur betrifft – Unzuständigkeit des Gemeinschaftsrichters – Unzulässigkeit (Art. 230 EG, 238 EG, 240 EG und 249 EG) (vgl. Randnrn. 54‑55)

  2. Verfahren – Beiladung – Antrag, der auf die gemeinsamen verfahrensrechtlichen Grundsätze der Mitgliedstaaten gestützt ist – Fehlen einer Lücke in der Verfahrensordnung des Gerichts hinsichtlich der Verfahrensstellung Dritter – Unzulässigkeit (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 115 und 123) (vgl. Randnrn. 70‑72)

  3. Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Vertrag über die Gewährung eines finanziellen Zuschusses der Gemeinschaft für die Verwirklichung eines Renovierungsvorhabens an einem städtischen Gebäudekomplex – Einseitige Kündigung des Vertrags durch die Kommission (Art. 238 EG) (vgl. Randnrn. 80‑82, 90‑99, 103‑109, 113‑122)

  4. Verfahren – Anrufung des Gerichts aufgrund einer Schiedsklausel – Vertrag über die Gewährung eines finanziellen Zuschusses der Gemeinschaft für die Verwirklichung eines Renovierungsvorhabens an einem städtischen Gebäudekomplex – Einseitige Kündigung des Vertrags durch die Kommission (Art. 238 EG) (vgl. Randnrn. 125‑134, 137‑139)

  5. Nichtigkeitsklage – Rechtsschutzinteresse – Klagegrund einer Verletzung wesentlicher Formvorschriften – Nichtigerklärung, nach der nur eine neue Entscheidung mit gleichem Inhalt ergehen könnte – Kein Rechtsschutzinteresse (Art. 230 EG) (vgl. Randnr. 140)

    Gegenstand

    In der Rechtssache T-396/05: Klage gemäß Art. 230 EG auf Nichtigerklärung zum einen der Entscheidung der Kommission über die Rückforderung der im Rahmen des zwischen ihr und der Klägerin geschlossenen Vertrags gezahlten Vorschüsse und zum anderen der Entscheidung der Kommission, gegen Forderungen der Klägerin aufzurechnen

    In...

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