Urteile (Information) nº T-638/11 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, October 15, 2013

Resolution DateOctober 15, 2013
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-638/11

Urteil des Gerichts (Zweite Kammer) vom 15. Oktober 2013 – European Dynamics Belgium u. a./EMA

(Rechtssache T‑638/11)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren der EMA – Dienstleistungen zur Unterstützung von Softwareanwendungen – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Vergabekriterien – Begründungspflicht – Einhaltung der im Lastenheft festgelegten Vergabekriterien – Festlegung von Unterkriterien für die Vergabekriterien – Zugang zu Dokumenten“

  1. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Pflicht, auf schriftlichen Antrag die Merkmale und die Vorteile des ausgewählten Angebots sowie den Namen des Zuschlagsempfängers mitzuteilen – Pflicht des öffentlichen Auftraggebers, eine Begründung zu geben, in der die rechtlichen und tatsächlichen Gründe für die Ablehnung des Angebots und die Annahme des Angebots eines anderen Bieters klar und eindeutig zum Ausdruck gebracht werden – Umfang (Art. 296 Abs. 2 AEUV; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 147 Abs. 2 und Art. 149 Abs. 3) (vgl. Randnrn. 21-24, 29, 30, 34-38, 40, 54-56, 58, 63-68)

  2. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Beurteilung anhand der der Klägerin zum Zeitpunkt der Klageerhebung zur Verfügung stehenden Informationen (Art. 296 Abs. 2 AEUV; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100...

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