Urteile (Information) nº T-457/10 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, October 15, 2013

Resolution DateOctober 15, 2013
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-457/10

Urteil des Gerichts (Dritte Kammer) vom 15. Oktober 2013 – Evropaïki Dynamiki/Kommission

(Rechtssache T‑457/10)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Erbringung externer Dienstleistungen für Entwicklung, Studien und Support für Informationssysteme (ESP DESIS II) – Einstufung eines Bieters – Zuschlagserteilung – Bieterkonsortium – Zulässigkeit – Begründungspflicht – Transparenz – Gleichbehandlung – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Außervertragliche Haftung“

  1. Nichtigkeitsklage – Natürliche oder juristische Personen – Klagebefugnis – Ausschreibungsverfahren – An ein bietendes Konsortium, das keine Rechtspersönlichkeit besitzt, gerichtete Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers – Klage einer Gesellschaft, die Mitglied dieses Konsortiums ist – Zulässigkeit (Art. 263 Abs. 4 AEUV) (vgl. Randnrn. 36, 37)

  2. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers, einen Bieter vom Verfahren auszuschließen, der eine schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit begangen hat – Bieter, der eine schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit geltend macht, den die Muttergesellschaft eines Mitglieds des Konsortiums, dem der Zuschlag erteilt wird, begangen haben soll – Prüfung des geltend gemachten Sachverhalts und der Frage, ob die Verfehlung der Muttergesellschaft der Tochtergesellschaft zuzurechnen ist, durch den öffentlichen Auftraggeber (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 93 Abs. 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 49, 53, 54)

  3. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Ausschreibungsverfahren – Erteilung des Zuschlags – Wirtschaftlich günstigstes Angebot – Zuschlagskriterien – Wahl durch den öffentlichen Auftraggeber – Grenzen – Wahrung der Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung (Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 89 und 97; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 138) (vgl. Randnrn. 78, 110-112, 115-117)

  4. Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe – Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (vgl. Randnrn. 84, 143, 220)

  5. Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen – Berücksichtigung der Antworten eines Organs auf Fragen eines...

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