Urteile (Information) nº T-405/08 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, June 07, 2013
Resolution Date | June 07, 2013 |
Issuing Organization | TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften |
Decision Number | T-405/08 |
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 7. Juni 2013 – Spar Österreichische Warenhandels/Kommission
(Rechtssache T‑405/08)
„Wettbewerb – Zusammenschlüsse – Handelsmärkte für Konsumgüter des täglichen Gebrauchs – Entscheidung, mit der der Zusammenschluss für mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar erklärt wird – Verpflichtungszusagen – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Recht auf Anhörung – Begründungspflicht“
-
Unternehmenszusammenschlüsse – Prüfung durch die Kommission – Erlass einer Entscheidung, die ohne Einleitung der Phase II die Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt feststellt – Voraussetzung – Nichtbestehen ernsthafter Bedenken – Verpflichtungszusagen der betroffenen Unternehmen, die geeignet sind, das angemeldete Vorhaben mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar zu machen – Wirtschaftliche Beurteilungen – Beurteilungsspielraum – Gerichtliche Nachprüfung – Zweck – Kein offensichtlicher Beurteilungsfehler (Verordnung Nr. 139/2004 des Rates, Art. 6 Abs. 2; Mitteilung 2001/C 68/03 der Kommission) (vgl. Randnrn. 46, 47, 179, 180, 186-188)
-
Unternehmenszusammenschlüsse – Beurteilung der Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt – Kriterien – Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung, die den wirksamen Wettbewerb im Gemeinsamen Markt erheblich behindert – Beherrschende Stellung – Begriff (Verordnung Nr. 139/2004 des Rates, Art. 2 Abs. 3 und 6 Abs. 1 und 2) (vgl. Randnrn. 49, 50)
-
Unternehmenszusammenschlüsse – Prüfung durch die Kommission – Wirtschaftliche Beurteilungen – Ermessen bei der Beurteilung – Gerichtliche Nachprüfung – Umfang – Grenzen (Verordnung Nr. 139/2004 des Rates, Art. 2) (vgl. Randnrn. 50-52, 143, 187)
-
Unternehmenszusammenschlüsse – Prüfung durch die Kommission – Beurteilung der Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt – Einhaltung der Leitlinien der Kommission – Ermessen der Kommission bei der Berücksichtigung der in den Leitlinien genannten Faktoren – Prüfung des Konzentrationsgrads des Marktes (Verordnung Nr. 139/2004 des Rates, Art. 2; Mitteilung 2004/C 31/03 der Kommission, Nrn. 14, 16 und 19 bis 21) (vgl. Randnrn. 58, 64-69, 274)
-
Unternehmenszusammenschlüsse – Beurteilung der Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt – Vorliegen einer beherrschenden Stellung, die den wirksamen Wettbewerb behindert – Beweis – Hohe Marktanteile (Verordnung Nr. 139/2004 des Rates, Art. 2; Mitteilung 2004/C 31/03 der Kommission, Nr. 17) (vgl. Randnrn. 59, 100, 107)
-
...
To continue reading
Request your trial