Mitteilungen im Abl. nº T-6/10 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, June 15, 2012

Resolution DateJune 15, 2012
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-6/10

Urteil des Gerichts vom 22. Mai 2012 - Sviluppo Globale/Kommission

(Rechtssache T-6/10)

(Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ausschreibungsverfahren - Unterstützung der Zoll- und Steuerverwaltung im Kosovo - Ablehnung des Angebots eines Bieters - Nicht anfechtbare Handlung - Bestätigende Handlung - Unzulässigkeit - Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Unterlagen betreffend das Ausschreibungsverfahren - Teilweise Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen eines Dritten - Unzureichende Begründung)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Sviluppo Globale GEIE (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Sciaudone, R. Sciaudone und A. Neri)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Costa de Oliveira und F. Erlbacher im Beistand von Rechtsanwalt P. Manzini)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 10. November 2009, mit der das von dem Konsortium, dem der Kläger angehört, im Rahmen der Ausschreibung EuropeAid/127843/D/SER/KOS betreffend die Unterstützung der Zoll- und Steuerverwaltung im Kosovo (ABl. 2009/S 4-003683) eingereichte Angebot abgelehnt wurde, sowie der Entscheidung der Kommission vom 26. November 2009, mit der der Antrag des Konsortiums auf Zugang zu bestimmten Unterlagen dieses Ausschreibungsverfahrens abgelehnt wurde

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen, soweit sie gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 10. November 2009 gerichtet...

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