Beschlüsse (Information) nº T-345/12 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, November 16, 2012
Resolution Date | November 16, 2012 |
Issuing Organization | TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften |
Decision Number | T-345/12 |
Rechtssache T‑345/12 R
Akzo Nobel NV u. a.
gegen
Europäische Kommission
„Vorläufiger Rechtsschutz – Wettbewerb – Veröffentlichung einer Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Ablehnung des Antrags auf vertrauliche Behandlung von Informationen, die der Kommission gemäß der Kronzeugenmitteilung übermittelt wurden – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Dringlichkeit – Fumus boni iuris – Interessenabwägung“
Leitsätze – Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 16. November 2012
-
Vorläufiger Rechtsschutz – Befugnisse des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters – Grenzen – Antrag, mit dem der Kommission im Voraus untersagt werden soll, einen Beschluss zu erlassen, mit dem der Zugang zu einem Dokument gewährt wird – Antrag, der nicht in die Zuständigkeit des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters fällt – Unzulässigkeit
(Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates)
-
Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Fumus boni iuris – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Kumulativer Charakter – Abwägung sämtlicher betroffener Belange – Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung – Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters
(Art. 256 Abs. 1 AEUV, Art. 278 AEUV und Art. 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2)
-
Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – Abwägung sämtlicher betroffener Belange – Aussetzung des Vollzugs eines Beschlusses der Kommission über die vertrauliche Behandlung von Angaben in einer ihrer Entscheidungen – Erfordernis, die praktische Wirksamkeit der Entscheidung des Gerichts zur Hauptsache zu wahren
(Art. 278 AEUV)
-
Grundrechte – Achtung des Privatlebens – Begriff Privatleben – Anwendung auf Unternehmen – Umfang
(Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 7)
-
Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Gefahr der schweren und nicht wiedergutzumachenden Beeinträchtigung der Grundrechte
(Art. 278 AEUV und 279 AEUV)
-
Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – Fumus boni iuris – Prima-facie-Prüfung der zur Stützung der Klage angeführten Gründe – Klage...
To continue reading
Request your trial