Beschlüsse (Information) nº T-345/12 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, November 16, 2012

Resolution DateNovember 16, 2012
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-345/12

Rechtssache T‑345/12 R

Akzo Nobel NV u. a.

gegen

Europäische Kommission

„Vorläufiger Rechtsschutz – Wettbewerb – Veröffentlichung einer Entscheidung, mit der eine Zuwiderhandlung gegen Art. 81 EG festgestellt wird – Ablehnung des Antrags auf vertrauliche Behandlung von Informationen, die der Kommission gemäß der Kronzeugenmitteilung übermittelt wurden – Antrag auf einstweilige Anordnungen – Dringlichkeit – Fumus boni iuris – Interessenabwägung“

Leitsätze – Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 16. November 2012

  1. Vorläufiger Rechtsschutz – Befugnisse des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters – Grenzen – Antrag, mit dem der Kommission im Voraus untersagt werden soll, einen Beschluss zu erlassen, mit dem der Zugang zu einem Dokument gewährt wird – Antrag, der nicht in die Zuständigkeit des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters fällt – Unzulässigkeit

    (Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verordnung Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates)

  2. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Fumus boni iuris – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Kumulativer Charakter – Abwägung sämtlicher betroffener Belange – Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung – Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters

    (Art. 256 Abs. 1 AEUV, Art. 278 AEUV und Art. 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 § 2)

  3. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – Abwägung sämtlicher betroffener Belange – Aussetzung des Vollzugs eines Beschlusses der Kommission über die vertrauliche Behandlung von Angaben in einer ihrer Entscheidungen – Erfordernis, die praktische Wirksamkeit der Entscheidung des Gerichts zur Hauptsache zu wahren

    (Art. 278 AEUV)

  4. Grundrechte – Achtung des Privatlebens – Begriff Privatleben – Anwendung auf Unternehmen – Umfang

    (Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 7)

  5. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Gefahr der schweren und nicht wiedergutzumachenden Beeinträchtigung der Grundrechte

    (Art. 278 AEUV und 279 AEUV)

  6. Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – Fumus boni iuris – Prima-facie-Prüfung der zur Stützung der Klage angeführten Gründe – Klage...

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