Beschlüsse (Information) nº T-459/07 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, October 15, 2009

Resolution DateOctober 15, 2009
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-459/07

Rechtssache T‑459/07

Hangzhou Duralamp Electronics Co., Ltd

gegen

Rat der Europäischen Union

„Zwischenstreit – Entfernung eines Dokuments aus den Akten – Streichung eines Satzes aus den Akten“

Leitsätze des Beschlusses

Verfahren – Behandlung der Rechtssachen vor dem Gericht – Schutz der Parteien gegen die unangemessene Verwendung von Verfahrensstücken – Umfang

(Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 64 § 3 Buchst. d, 65 Buchst. b und 116 § 2; Dienstanweisung für den Kanzler, Art. 5 Abs. 5)

Gemäß den Bestimmungen über das Verfahren in Rechtssachen vor dem Gericht genießen die Parteien Schutz gegen unangemessene Verwendung von Verfahrensstücken. Die an einer Rechtssache als Partei oder als Streithelfer Beteiligten dürfen daher von den Verfahrensstücken der anderen Beteiligten, zu denen sie Zugang erhalten haben, nur für die Vertretung ihrer eigenen Interessen im Rahmen dieser Rechtssache Gebrauch machen. Für jede beim Gericht eingereichte Rechtssache wird nämlich eine eigene Akte angelegt, die insbesondere die von den Parteien in der betreffenden Rechtssache vorgelegten Schrift- und Verfahrensstücke umfasst, und jede dieser Akten ist völlig eigenständig. Zwar steht es den Parteien eines Verfahrens, abgesehen von Ausnahmefällen, in denen die...

To continue reading

Request your trial

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT