Mitteilungen im Abl. nº T-3/13 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, October 31, 2014

Resolution DateOctober 31, 2014
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-3/13

Beschluss des Gerichts vom 29. September 2014 - Ronja/Kommission

(Rechtssache T-3/13)1

(Nichtigkeitsklage - Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Im Zusammenhang mit einer Beschwerde hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie 2001/37/EG ausgetauschte Dokumente - Von einem Mitgliedstaat stammende Dokumente - Widerspruch eines Mitgliedstaats - Teilweise Verweigerung des Zugangs - Entscheidung, mit der nach einer prozessleitenden Maf‌lnahme der vollständige Zugang gewährt wird - Erledigung - Von der Kommission stammende Dokumente - Entscheidung, mit der vollständiger Zugang gewährt wird - Nichteinleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich durch die Kommission - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Ronja s.r.o. (Znojmo, Tschechische Republik) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Engin-Deniz)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: M. Noll-Ehlers und C. Zadra)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidungen der Kommission vom 6. September und 8. November 2012, keinen vollständigen Zugang zu den Schreiben zu gewähren, die im Rahmen der Beschwerde Nr. 2008/4340 der Klägerin hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie 2001/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2001 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen (ABl. L 194, S. 26) zwischen der Kommission und der Republik Österreich ausgetauscht wurden, und Feststellung, dass die Kommission rechtswidrig davon abgesehen hat, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich wegen Verstof‌les gegen Art. 13 der Richtlinie 2001/37 und gegen Art. 34 AEUV einzuleiten

Tenor

Der zweite Antrag der Ronja s.r.o hat sich erledigt, soweit er die Nichtigerklärung der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 8. November 2012 betrifft, mit der der vollständige Zugang zu den Schreiben der Republik Österreich vom 19. Februar und 8. Mai 2009 an die Kommission im Rahmen des Schriftwechsels verweigert wird, den beide über die Beschwerde 2008/4340 geführt haben, die Ronja in Bezug auf die Umsetzung der Richtlinie 2001/37/EG des...

To continue reading

Request your trial

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT