Beschlüsse (Information) nº T-383/14 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, March 24, 2015
Resolution Date | March 24, 2015 |
Issuing Organization | TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften |
Decision Number | T-383/14 |
Rechtssache T-383/14 R
(auszugsweise Veröffentlichung)
Europower SpA
gegen
Europäische Kommission
„Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Bauaufträge - Ausschreibungsverfahren - Errichtung und Wartung einer Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlage - Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fumus boni iuris - Fehlende Dringlichkeit“
Leitsätze - Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 24. März 2015
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Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - „fumus boni iuris“ - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter
(Art. 256 Abs. 1 AEUV, 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 ß 2)
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Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - „fumus boni iuris“ - Prima-facie-Prüfung der zur Stützung der Klage angeführten Gründe - Klage gegen eine Entscheidung der Kommission, das Angebot eines Bieters in einem Ausschreibungsverfahren abzulehnen - Klagegrund der Nichteinhaltung der technischen Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen durch den öffentlichen Auftraggeber - Dem ersten Anzeichen nach nicht unbegründeter Klagegrund
(Art. 278 AEUV und 279 AEUV)
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Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Beurteilung in Rechtsstreitigkeiten im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe - Schwerer Schaden - Hinreichender Charakter im Fall eines besonders ernsthaften „fumus boni iuris“, der sich aus einer offenkundigen und schwerwiegenden Rechtswidrigkeit ergibt
(Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47)
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Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Beurteilung in Rechtsstreitigkeiten im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe - Fehlen hinreichend offenkundiger und schwerwiegender Rechtswidrigkeiten - Nachweispflicht, dass der Schaden schwer und nicht wiedergutzumachen ist
(Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47)
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Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beweislast - Finanzieller Schaden - Pflicht, konkrete und genaue Angaben zu machen, die durch detaillierte Unterlagen als Nachweis erhärtet sind
(Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts,...
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