Beschlüsse (Information) nº T-383/14 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, March 24, 2015

Resolution DateMarch 24, 2015
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-383/14

Rechtssache T-383/14 R

(auszugsweise Veröffentlichung)

Europower SpA

gegen

Europäische Kommission

„Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Bauaufträge - Ausschreibungsverfahren - Errichtung und Wartung einer Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlage - Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fumus boni iuris - Fehlende Dringlichkeit“

Leitsätze - Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 24. März 2015

  1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - „fumus boni iuris“ - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter

    (Art. 256 Abs. 1 AEUV, 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 ß 2)

  2. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - „fumus boni iuris“ - Prima-facie-Prüfung der zur Stützung der Klage angeführten Gründe - Klage gegen eine Entscheidung der Kommission, das Angebot eines Bieters in einem Ausschreibungsverfahren abzulehnen - Klagegrund der Nichteinhaltung der technischen Anforderungen der Ausschreibungsunterlagen durch den öffentlichen Auftraggeber - Dem ersten Anzeichen nach nicht unbegründeter Klagegrund

    (Art. 278 AEUV und 279 AEUV)

  3. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Beurteilung in Rechtsstreitigkeiten im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe - Schwerer Schaden - Hinreichender Charakter im Fall eines besonders ernsthaften „fumus boni iuris“, der sich aus einer offenkundigen und schwerwiegenden Rechtswidrigkeit ergibt

    (Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47)

  4. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Beurteilung in Rechtsstreitigkeiten im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe - Fehlen hinreichend offenkundiger und schwerwiegender Rechtswidrigkeiten - Nachweispflicht, dass der Schaden schwer und nicht wiedergutzumachen ist

    (Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47)

  5. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beweislast - Finanzieller Schaden - Pflicht, konkrete und genaue Angaben zu machen, die durch detaillierte Unterlagen als Nachweis erhärtet sind

    (Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts,...

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