Mitteilungen im Abl. nº T-158/17 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, April 21, 2017

Resolution DateApril 21, 2017
Issuing OrganizationTGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften
Decision NumberT-158/17

Klage, eingereicht am 13. März 2017 - Post Telecom/EIB

(Rechtssache T-158/17)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Post Telecom SA (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Thewes, C. Saettel und T. Chevrier)

Beklagte: Europäische Investitionsbank

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die im Schreiben vom 6. Januar 2011 enthaltene Entscheidung der Europäischen Investitionsbank (EIB) über die Ablehnung des Angebots der Klägerin, das sie im Rahmen des Bieterverfahrens OP-1305 „Metropolitan area network and wide area network communication services for the European Investment Bank Group“ abgegeben hatte, sowie die Entscheidung, den Auftrag an einen anderen Bieter zu vergeben, für nichtig zu erklären;

der EIB mit einer der prozessleitenden Maf‌lnahmen nach Art. 89 der Verfahrensordnung des Gerichts, anderenfalls mit einer der Maf‌lnahmen der Beweisaufnahme nach Art. 91 dieser Verfahrensordnung aufzugeben, klarzustellen, ob sie zu TELINDUS irgendeinen Kontakt hinsichtlich des Vergabeverfahrens hatte, sei es vor oder nach der Abgabe der Angebote, insbesondere, um nähere Angaben zu deren technischer Lösung zu erhalten, und der EIB gegebenenfalls die Vorlage aller insoweit ausgetauschten Dokumente aufzugeben; die Vorlage aller Dokumente der Vergabeakte anzuordnen, in denen die Kontakte bezeichnet sind, die zwischen der Europäischen Investitionsbank und der TELINDUS SA hinsichtlich des Vergabeverfahrens stattgefunden haben, sei es vor oder nach der Abgabe der Angebote;

die Europäische Investitionsbank zu verurteilen, 1 247 415,60 Euro Schadensersatz aus auf‌lervertraglicher Haftung an sie zu zahlen;

der Europäischen Investitionsbank die Kosten des Rechtszugs aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht die Klägerin vier Klagegründe geltend.

  1. Die im Lastenheft vorgesehene Bewertungsmethode verstof‌le gegen...

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