Mitteilungen im Abl. nº T-137/17 of TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, April 21, 2017
Resolution Date | April 21, 2017 |
Issuing Organization | TGericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften |
Decision Number | T-137/17 |
Klage, eingereicht am 3. März 2017 - Kakol/Kommission
(Rechtssache T-137/17)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Danuta Kakol (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Duta)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidungen des Prüfungsausschusses vom 25. November 2016 und vom 2. Mai 2016 aufzuheben, mit denen ihre Bewerbung für das Auswahlverfahren EPSO/AD/177/10-AUDIT2013-Administrators-D5 abgelehnt wurde, nachdem sie in die Vorauswahl gekommen war;
die Beklagte zur Zahlung eines Betrags von 5 000 Euro oder aber zur Zahlung jedes anderen, auch hören, vom Gericht nach billigem Ermessen zu bestimmenden Betrags als Schadensersatz für die böswillige Behandlung ihrer Bewerbung zu verurteilen;
alle erforderlichen rechtlichen Maflnahmen anzuordnen;
der Kommission die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die vorliegende Klage ist im Wesentlichen gegen die Entscheidungen vom 25. November 2016 und vom 2. Mai 2016 gerichtet, mit denen die Bewerbung der Klägerin für das Auswahlverfahren „EPSO/AD/177/10-AUDIT2013-Administrateurs-AD5“ mit der Begründung abgelehnt wurde, dass sie die Zulassungsvoraussetzungen betreffend die erforderliche Ausbildung nicht erfülle.
Zur Stützung der Klage macht die Klägerin fünf Klagegründe geltend.
Erster Klagegrund: Fehlen einer Befugnisübertragung durch den Prüfungsausschuss betreffend die Entscheidung vom 2. Mai 2016
Es lägen mehrere Anhaltspunkte dafür vor, dass die Entscheidung vom 2. Mai 2016 unmöglich vom Prüfungsausschuss getroffen worden sein könne.
Zweiter Klagegrund: Verstofl gegen die Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit und des „estoppel“
Die Verwaltung habe im Rahmen des Auswahlverfahrens, für das sich die Klägerin zuvor beworben habe - nämlich das Auswahlverfahren...
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