Beschlüsse nº T-603/15 R-REC of Tribunal General de la Unión Europea, June 06, 2017

Resolution DateJune 06, 2017
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-603/15 R-REC

In der Rechtssache T-603/15 R-REC

Regine Frank, wohnhaft in Bonn (Deutschland), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Conrad,

Antragstellerin,

gegen

Europäische Kommission, vertreten durch R. Lyal und B. Conte als Bevollmächtigte,

Antragsgegnerin,

betreffend einen Antrag auf Berichtigung des Beschlusses vom 27. März 2017, Frank/Kommission (T-603/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:223),

erlässt

DER PRÄSIDENT DES GERICHTS

folgenden

Beschluss

1 Mit Beschluss vom 27. März 2017 hat das Gericht die Klage der Antragstellerin in der Rechtssache Frank/Kommission (T-603/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:228) als unzulässig abgewiesen. Am selben Tag hat es einen Beschluss über die Erledigung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz in der Rechtssache Frank/Kommission erlassen (T-603/15 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:223, im Folgenden: Erledigungsbeschluss).

2 Mit am 13. April 2017 bei der Kanzlei des Gerichts eingegangenem Schriftsatz beantragt die Antragstellerin, das Rubrum des Erledigungsbeschlusses zu berichtigen.

3 Auf‌lerdem ersucht die Antragstellerin das Gericht, zu prüfen, welche Konsequenzen sich aus dem vorliegenden Berichtigungsantrag sowie aus dem im Hauptsacheverfahren gestellten Berichtigungsantrag für ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ergeben, der Gegenstand des Erledigungsbeschlusses war. Sie beantragt insbesondere die Aufhebung des Erledigungsbeschlusses und die Fortsetzung des Verfahrens.

4 Nach Art. 164 Abs. 1 und 2 der Verfahrensordnung des Gerichts können Schreib- oder Rechenfehler und offenbare Unrichtigkeiten vom Gericht von Amts wegen oder auf Antrag einer Partei, der innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Beschlusses zu stellen ist, berichtigt werden.

5 Die Antragstellerin beantragt, die vollständige Postanschrift der Antragsgegnerin, einschlief‌llich ihrer Internetadresse, im Rubrum des...

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