Beschlüsse (Information) nº T-43/16 of Tribunal General de la Unión Europea, June 22, 2016

Resolution DateJune 22, 2016
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-43/16

Rechtssache T-43/16

1&1 Telecom GmbH

gegen

Europäische Kommission

„Nichtigkeitsklage - Unterzeichnung der Klageschrift - Art. 76 und 77 der Verfahrensordnung - Zurückweisung der Einrede der Unzulässigkeit“

Leitsätze - Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 22. Juni 2016

  1. Gerichtliches Verfahren - Klageschrift - Formerfordernisse - Unterzeichnung eines Rechtsanwalts - Wesentliche Vorschrift, die strikt anzuwenden ist - Fehlende Unterschrift - Unzulässigkeit - Unmöglichkeit der Behebung

    (Satzung des Gerichtshofs, Art. 19; Verfahrensordnung des Gerichts [1991], Art. 43, Art. 51 ß 4 und Art. 78 ß 5)

  2. Gerichtliches Verfahren - Klageschrift - Formerfordernisse - Keine gleichzeitige Einreichung der Vollmacht eines Rechtsanwalts mit der Klageschrift - Unzulässigkeit - Fehlen - Mängelbehebung - Zulässigkeit

    (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 76 Buchst. b und Art. 78 Abs. 5)

  3. Siehe Text der Entscheidung.

    (vgl. Rn. 22, 23) 2. Die Einreichung einer Klageschrift über die Anwendung e-Curia mit der Benutzerkennung und dem Passwort des Bevollmächtigten oder Anwalts der Klägerin gilt nach Art. 3 des e-Curia-Beschlusses als Unterzeichnung.

    Die Stellung als Vertreter der Klägerin wird dadurch belegt, dass die Klägerin eine Vollmacht vorgelegt hat, mit der dem betreffenden Anwalt oder Bevollmächtigten Vertretungsbefugnis eingeräumt wurde. Der Umstand, dass diese Vollmacht nicht gleichzeitig mit der Klageschrift eingereicht wurde, ändert nichts an dieser Feststellung und führt auch nicht zur Unzulässigkeit der Klageschrift, da eine solche Unterlassung bei der Einreichung der...

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