Mitteilungen im Abl. nº T-181/17 of Tribunal General de la Unión Europea, October 06, 2017
Resolution Date | October 06, 2017 |
Issuing Organization | Tribunal General de la Unión Europea |
Decision Number | T-181/17 |
Klage, eingereicht am 18. August 2017 - PC/EASO
(Rechtssache T-181/17)
Verfahrenssprache: Finnisch
Parteien
Klägerin: PC (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Railas)
Beklagter: Europäisches Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO)
Anträge
Die Klägerin beantragt,
das EASO zu verpflichten, das anonyme, die Menschenwürde herabsetzende Schriftstück aus der mit Gründen versehenen Entscheidung vom 15. Juni 2016 zurückzunehmen und zu vernichten sowie eine neue Entscheidung zu erlassen, die sich auf die rückdatierte Entscheidung EASO/ED/2015/358 und die auf deren Grundlage erlassene Entlassungsentscheidung EASO/HR/2015/607 bezieht, deren Aufhebung die Klägerin mit der Klage in der Rechtssache T-610/16 beantragt hat;
das EASO zu verpflichten, die gesonderten Personalakten zu entfernen und über die Klägerin nur eine Personalakte gemäfl Art. 26 des Statuts der Beamten der Europäischen Union zu führen, deren Schriftstücke im Einklang mit dem Statut stehen, sowie aus der Personalakte der Klägerin die dort nicht hingehörenden handschriftlichen, nicht mit völliger Sicherheit identifizierten Unterlagen zu entfernen;
das EASO zu verpflichten, den Entstehungsprozess des Dokuments EASO/ED/2015/358 zu untersuchen, sowie den Verwaltungsrat des EASO zu verpflichten, gemäfl Art. 29 [Abs. 1] Buchst. b und Art. 31 Abs. 6 der Verordnung Nr. 439/2010 zur Einrichtung des EASO Maflnahmen wegen der Missstände in der Verwaltung des EASO zu ergreifen, und zu verurteilen, an die Klägerin 30 000 Euro Schadensersatz wegen des Verstofles gegen Art. 41 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu leisten, der darin bestehe, dass das EASO eine für sie nachteilige individuelle Maflnahme getroffen habe;
das EASO zu verpflichten, das gegen die Klägerin gerichtete Mobbing am Arbeitsplatz zu untersuchen, sowie das EASO und den Verwaltungsrat des EASO zu verpflichten, Maflnahmen gegenüber den für das Mobbing am Arbeitsplatz Verantwortlichen zu ergreifen, und sie zu verurteilen, an die Klägerin 30 000 Euro wegen dieses langwährenden Verwaltungsverstofles zu leisten;
das EASO zu verpflichten, die Weitergabe von die Klägerin betreffenden vertraulichen Schriftstücken an unbefugte Dritte zu untersuchen, sowie das EASO und den Verwaltungsrat der EASO zu verpflichten, Maflnahmen gegenüber den für die Weitergabe von Schriftstücken Verantwortlichen zu ergreifen, und sie zu verurteilen, an die Klägerin 20 000 Euro wegen des Verwaltungsverstofles zu...
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