Mitteilungen im Abl. nº T-46/18 of Tribunal General de la Unión Europea, February 23, 2018

Resolution DateFebruary 23, 2018
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-46/18

Klage, eingereicht am 30. Januar 2018 - Comune di Milano/Rat

(Rechtssache T-46/18)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Comune di Milano (Mailand, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte F. Sciaudone und M. Condinanzi)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

die am Rande der 3579. Tagung des Rates in der Zusammensetzung „Allgemeine Angelegenheiten“ vom 20. November 2017 angenommene Entscheidung des Rates zur Wahl des neuen Sitzes der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA), über die mit der veröffentlichten Pressemitteilung (Outcome of the Council meeting [3579th Council meeting]) berichtet wurde, und die Pressemitteilung selbst, Presse 65, vorläufige Fassung, insoweit gemäf‌l Art. 263 AEUV für nichtig zu erklären, als darin Amsterdam als neuer Sitz der Europäischen Arzneimittel-Agentur festgelegt wurde;

dem Rat die Kosten dieses Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung seiner Klage macht der Kläger drei Klagegründe geltend:

Ermessensmissbrauch

Hierzu wird vorgetragen, dass der Rat mit dem Auswahlverfahren das Ziel verfolgt habe, das beste Angebot für die Verlegung des Sitzes der EMA anhand vorher festgelegter Auswahlkriterien zu bestimmen. Die Bestimmung des neuen Sitzes der EMA durch Auslosung und ohne jegliche Durchführung einer Untersuchung stehe jedoch im Widerspruch zu dem bei der Festlegung der Verfahrensvorschriften erklärten Ziel, durch einen transparenten Entscheidungsprozess auf der Grundlage von technischen Bewertungen und vorher festgelegten spezifischen Kriterien das beste Angebot auszuwählen, weshalb es nicht möglich sei...

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