Beschlüsse (Information) nº T-117/17 of Tribunal General de la Unión Europea, July 03, 2017
Resolution Date | July 03, 2017 |
Issuing Organization | Tribunal General de la Unión Europea |
Decision Number | T-117/17 |
Vorläufige Fassung
Rechtssache T-117/17 R
Proximus SA/NV
gegen
Rat der Europäischen Union
„Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Aufträge - Verhandlungsverfahren - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Fehlende Dringlichkeit“
Leitsätze - Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 3. Juli 2017
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Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen für die Gewährung - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter - Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung - Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters - Abwägung sämtlicher betroffener Belange
(Art. 256 Abs. 1 AEUV, 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)
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Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen für die Gewährung - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beweislast des Antragstellers
(Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)
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Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen für die Gewährung - Dringlichkeit - Beurteilung im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe - Schwerer Schaden - Hinlänglichkeit im Fall eines besonders ernsthaften fumus boni iuris, der in einer offenkundigen und äuflerst schwerwiegenden Rechtswidrigkeit besteht - Voraussetzung - Einreichung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz innerhalb der Stillhaltefrist vor Vertragsschluss mit dem Zuschlagsempfänger
(Art. 278 AEUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 157 Abs. 2; Verordnung Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 118 Abs. 2 und 3; Verordnung Nr. 1268/2012 der Kommission, Art. 171 Abs. 1)
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Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen für die Gewährung - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Finanzieller Schaden - Entscheidung über den Ausschluss eines Bieters von einem Ausschreibungsverfahren - Verlust einer Chance - Beeinträchtigung seines Rufes - Schaden, der nicht als nicht wieder gutzumachend betrachtet werden kann
(Art. 268 AEUV, 278 AEUV, 279 AEUV und 340 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)
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Siehe Text der Entscheidung.
(vgl. Rn. 16, 18, 19) 2. Siehe Text der Entscheidung.
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