Beschlüsse (Information) nº T-117/17 of Tribunal General de la Unión Europea, July 03, 2017

Resolution DateJuly 03, 2017
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-117/17

Vorläufige Fassung

Rechtssache T-117/17 R

Proximus SA/NV

gegen

Rat der Europäischen Union

„Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Aufträge - Verhandlungsverfahren - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Fehlende Dringlichkeit“

Leitsätze - Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 3. Juli 2017

  1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen für die Gewährung - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter - Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung - Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters - Abwägung sämtlicher betroffener Belange

    (Art. 256 Abs. 1 AEUV, 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

  2. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen für die Gewährung - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beweislast des Antragstellers

    (Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

  3. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen für die Gewährung - Dringlichkeit - Beurteilung im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe - Schwerer Schaden - Hinlänglichkeit im Fall eines besonders ernsthaften fumus boni iuris, der in einer offenkundigen und äuf‌lerst schwerwiegenden Rechtswidrigkeit besteht - Voraussetzung - Einreichung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz innerhalb der Stillhaltefrist vor Vertragsschluss mit dem Zuschlagsempfänger

    (Art. 278 AEUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 157 Abs. 2; Verordnung Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 118 Abs. 2 und 3; Verordnung Nr. 1268/2012 der Kommission, Art. 171 Abs. 1)

  4. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen für die Gewährung - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Finanzieller Schaden - Entscheidung über den Ausschluss eines Bieters von einem Ausschreibungsverfahren - Verlust einer Chance - Beeinträchtigung seines Rufes - Schaden, der nicht als nicht wieder gutzumachend betrachtet werden kann

    (Art. 268 AEUV, 278 AEUV, 279 AEUV und 340 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

  5. Siehe Text der Entscheidung.

    (vgl. Rn. 16, 18, 19) 2. Siehe Text der Entscheidung.

    ...

To continue reading

Request your trial

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT