Beschlüsse (Information) nº T-443/17 of Tribunal General de la Unión Europea, September 26, 2017

Resolution DateSeptember 26, 2017
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-443/17

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 26. September 2017 - António Conde & Companhia/Kommission

(Rechtssache T-443/17 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz - Fischereifahrzeuge - Regionale Fischereiorganisation für den Nordostatlantik - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Fehlende Dringlichkeit“

  1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter - Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung - Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters - Abwägung sämtlicher betroffener Belange

    (Art. 256 Abs. 1, Art. 278 und Art. 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

    (vgl. Rn. 16-19)

  2. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beweislast - Finanzieller Schaden - Pflicht, konkrete und genaue Angaben zu machen, die durch detaillierte Nachweisdokumente erhärtet sind

    (Art. 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

    (vgl. Rn. 28, 29)

  3. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beweislast - Erfordernis der Geltendmachung des Risikos, dass dieser Schaden dem Antragsteller selbst entsteht

    (Art. 278 und 279 AEUV)

    (vgl. Rn. 35)

  4. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beweislast - Rein hypothetischer, auf dem Eintritt ungewisser zukünftiger Ereignisse beruhender Schaden - Keine ausreichende Begründung der Dringlichkeit

    (Art. 278 und...

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