Beschlüsse (Information) nº T-423/17 of Tribunal General de la Unión Europea, November 23, 2017

Resolution DateNovember 23, 2017
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-423/17

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 23. November 2017 - Nexans France und Nexans/Kommission

(Rechtssache T-423/17 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Energiekabel - Ablehnung eines Antrags auf vertrauliche Behandlung bestimmter, in einem Beschluss zur Feststellung einer Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV enthaltener Informationen - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Fehlende Dringlichkeit“

  1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen für die Gewährung - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung - Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters

    (Art. 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

    (vgl. Rn. 18-21) 2. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen für die Gewährung - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beweislast - Rein hypothetischer, auf dem Eintritt ungewisser zukünftiger Ereignisse beruhender Schaden - Keine ausreichende Begründung der Dringlichkeit

    (Art. 278 und 279 AEUV)

    (vgl. Rn. 24, 25)

  2. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen für die Gewährung - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beweislast - Finanzieller Schaden - Pflicht, konkrete und genaue Angaben zu machen, die durch detaillierte Nachweisdokumente erhärtet sind - Situation, die die Existenz der antragstellenden Gesellschaft gefährden könnte

    (Art. 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

    (vgl. Rn. 27-30) 4. Vorläufiger Rechtsschutz - Formerfordernisse - Form der Anträge - Kurze Darstellung der Klagegründe - Rechtliche Gesichtspunkte, die in der Klageschrift, der Klagebeantwortung oder der Erwiderung nicht dargestellt sind - Pauschale Verweisung auf andere Schriftstücke - Unzulässigkeit

    (Art. 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4 und 5)

    (vgl. Rn. 31) 5. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen für die Gewährung - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Schaden durch die Veröffentlichung von Informationen im Zuge eines wettbewerbsrechtlichen...

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