Beschlüsse (Information) nº T-883/16 of Tribunal General de la Unión Europea, July 21, 2017
Resolution Date | July 21, 2017 |
Issuing Organization | Tribunal General de la Unión Europea |
Decision Number | T-883/16 |
Rechtssache T-883/16 R
Republik Polen
gegen
Europäische Kommission
„Vorläufiger Rechtsschutz - Erdgasbinnenmarkt - Richtlinie 2009/73/EG - Antrag der Bundesnetzagentur auf Änderung der Bedingungen der Ausnahme von den Unionsregeln für den Betrieb der OPAL-Gasfernleitung - Beschluss der Kommission zur Änderung der Bedingungen der Ausnahme von den Unionsregeln - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit“
Leitsätze - Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 21. Juli 2017
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Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen für die Gewährung - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter - Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung - Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters - Abwägung sämtlicher betroffener Belange
(Art. 256 Abs. 1 AEUV, 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156)
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Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen für die Gewährung - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beweislast - Schaden, der frühestens bei Ablauf mehrerer Verträge eintreten kann - Laufzeit der Verträge, die länger ist als die durchschnittliche Verfahrensdauer vor dem Gericht - Fehlende Dringlichkeit
(Art. 256 Abs. 1 AEUV, 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 und 160)
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Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Zurückweisung des Antrags - Möglichkeit, einen neuen Antrag zu stellen - Voraussetzung - Neue Tatsachen
(Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 160)
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Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen für die Gewährung - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beweislast - Beschluss der Kommission zur Änderung der Bedingungen für eine Ausnahme von den Unionsregeln für den Betrieb einer Gasfernleitung - Fehlender Beweis für die Unumkehrbarkeit der Sachverhalte, die sich im Rahmen der durch diesen Beschluss ermöglichten rechtlichen Regelung ergeben - Fehlende Dringlichkeit
(Art. 256 Abs. 1 AEUV, 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156)
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Siehe Text der Entscheidung.
(vgl. Rn. 22-25) 2. Die Dringlichkeit eines Antrags auf einstweilige Anordnung beurteilt sich danach, ob die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes erforderlich ist...
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