Mitteilungen im Abl. nº T-374/18 of Tribunal General de la Unión Europea, July 27, 2018

Resolution DateJuly 27, 2018
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-374/18

Klage, eingereicht am 19. Juni 2018 - Labiri/EWSA

(Rechtssache T-374/18)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Vassiliki Labiri (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J.-N. Louis)

Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beklagten im Rahmen prozessleitender Maflnahmen aufzufordern, die Entscheidung des Generalsekretärs des EWSA vom 30. März 2016, keinen Vorwurf gegen den Referatsleiter der Klägerin aufrechtzuerhalten, vorzulegen;

festzustellen und zu entscheiden,

dass die Entscheidung des Generalsekretärs des EWSA vom 30. März 2016, keinen Vorwurf gegen den Referatsleiter der Klägerin aufrechtzuerhalten und ihr Beistandsersuchen/ihre Beschwerde vom 14. Dezember 2007 als erledigt zu behandeln, aufgehoben wird;

dass der EWSA zur Zahlung der Kosten verurteilt wird.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:

  1. Verletzung der Begründungspflicht nach Art. 25 Abs. 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden: Statut) sowie Verstofl gegen die Grundsätze der Zusammenarbeit aufgrund der Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit zwischen dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) und dem Ausschuss der Regionen vom 17. Dezember 2007.

  2. Verstofl gegen Art. 24 Abs. 1 des Statuts und Art. 41 der Charta der...

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