Mitteilungen im Abl. nº T-458/17 of Tribunal General de la Unión Europea, September 29, 2017

Resolution DateSeptember 29, 2017
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-458/17

Klage, eingereicht am 21. Juli 2017 - Shindler u. a./Rat

(Rechtssache T-458/17)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Harry Shindler (Porto d’Ascoli, Italien) und 12 weitere Personen (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Fouchet)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Kläger beantragen,

den Beschluss (UE, Euratom) XT 21016/17 des Rates der Europäischen Union vom 22. Mai 2017 zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich von Groflbritannien und Nordirland über ein Abkommen, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden, samt seinem Anhang XT 21016/17 ADD 1 REV 2 für nichtig zu erklären;

somit,

dem Rat der Europäischen Union sämtliche Kosten aufzuerlegen, einschliefllich Rechtsanwaltskosten in Höhe von 5 000 Euro;

unter Vorbehalt, insbesondere unter dem Vorbehalt, dass die SCP CORNILLE-POUYANNE, Avocats au Barreau de Bordeaux, in der vom Gericht der Europäischen Union einberaumten mündlichen Verhandlung hinsichtlich aller relevanten Punkten Stellung nehmen kann.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

Formelle Rechtswidrigkeit des Beschlusses (UE, Euratom) XT 21016/17 des Rates der Europäischen Union vom 22. Mai 2017 zur Ermächtigung zur Aufnahme von Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich von Groflbritannien und Nordirland über ein Abkommen, in dem die Einzelheiten seines Austritts aus der Europäischen Union festgelegt werden, samt seinem Anhang XT 21016/17 ADD 1 REV 2 (im Folgenden: angefochtener Beschluss)

Verstofl gegen den Euratom-Vertrag: Der angefochtene Beschluss sehe vor, dass das Vereinigte Königreich mit seinem Austritt aus der Union automatisch auch aus der Europäischen Atomgemeinschaft austrete, und zwar ohne gesondertes Austrittsverfahren und ohne gesonderte Verhandlungen.

Beeinträchtigung der Verteilung der Zuständigkeiten zwischen der Union und den Mitgliedstaaten: Der angefochtene Beschluss verleihe der Union eine auflerordentliche horizontale Kompetenz für die Aufnahme der Verhandlungen über das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs. Er schlösse die Möglichkeit eines gemischten Abkommens aus, so dass eine Ratifizierung des ausgehandelten Abkommens durch die Mitgliedstaaten nicht vorgesehen sei.

Materielle Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses

Verstofl gegen den Gleichheitsgrundsatz: Mit...

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