Beschlüsse (Information) nº T-766/16 of Tribunal General de la Unión Europea, March 22, 2018
Resolution Date | March 22, 2018 |
Issuing Organization | Tribunal General de la Unión Europea |
Decision Number | T-766/16 |
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 22. März 2018 - Hércules Club de Fútbol/Kommission
(Rechtssache T-766/16 R)
„Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Beihilfen Spaniens für bestimmte Profifuflballvereine - Bürgschaft der öffentlichen Hand, die von einer staatlichen Stelle gewährt wird - Beschluss, mit dem die Beihilfen für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt werden - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit“
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Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen für die Gewährung - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung - Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters
(Art. 256 Abs. 1 AEUV, Art. 278 AEUV und Art. 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)
(vgl. Rn. 26-29)
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Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen für die Gewährung - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beweislast - Finanzieller Schaden - Pflicht, konkrete und genaue Angaben zu machen, die durch detaillierte Nachweisdokumente erhärtet sind - Situation, die die Existenz der antragstellenden Gesellschaft gefährden könnte - Beurteilung in Bezug auf die Lage des Konzerns, zu dem das Unternehmen gehört - Öffentliches Interesse am Vollzug der von den Organen der Union erlassenen Entscheidungen, das gegenüber den persönlichen Interessen der Aktionäre der antragstellenden Gesellschaft schwerer wiegt - Fehlende Dringlichkeit
(Art. 278 AEUV und Art. 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)
(vgl. Rn. 32-39, 44-47, 53,...
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