Beschlüsse (Information) nº T-299/18 of Tribunal General de la Unión Europea, June 26, 2018

Resolution DateJune 26, 2018
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-299/18

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 26. Juni 2018 - Strabag Belgium/Parlament

(Rechtssache T-299/18 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz - Öffentliche Bauaufträge - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Wartezeit - Ungewöhnlich niedriges Angebot - Fumus boni iuris - Fehlende Dringlichkeit“

  1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter - Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung - Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters - Abwägung sämtlicher betroffener Belange

    (Art. 256 Abs. 1, Art. 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

    (vgl. Rn. 25, 27, 28)

  2. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Prima facie bestehende Zulässigkeit der Klage - Keine Zustellung des angefochtenen Beschlusses an den Beklagten - Keine Auswirkung auf die Zulässigkeit

    (Art. 263 und 278 AEUV)

    (vgl. Rn. 34-36) 3. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Beurteilung im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe - Schwerer Schaden - Hinlänglichkeit im Fall eines besonders ernsthaften fumus boni iuris, der in einer offenkundigen und äuflerst schwerwiegenden Rechtswidrigkeit besteht - Voraussetzung - Einreichung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz innerhalb der Stillhaltefrist vor Vertragsschluss mit dem Zuschlagsempfänger

    (Art. 278 AEUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 47; Verordnung Nr. 966/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 118 Abs. 2 und 3; Verordnung Nr. 1268/2012 der Kommission, Art. 171 Abs. 1)

    (vgl. Rn. 37, 38) 4. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Fumus boni iuris - Prima-facie-Prüfung der zur Stützung der Klage angeführten Gründe - Klage gegen die Entscheidung, das Angebot eines Bieters im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags abzulehnen - Klagegrund, der auf einen Verstofl gegen die geltende Reglung gestützt ist und auf einen Streit um Tatsachen hinweist, der eine eingehende Prüfung erfordert - Kein Fumus boni iuris

    (Art. 278 und 279 AEUV)

    (vgl. Rn. 40, 52)

  3. Handlungen der Organe...

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