Beschlüsse (Information) nº T-420/18 of Tribunal General de la Unión Europea, October 25, 2018

Resolution DateOctober 25, 2018
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-420/18

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 25. Oktober 2018 - JPMorgan Chase u. a./Kommission

(Rechtssache T-420/18 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz - Wettbewerb - Euro Interbank Offered Rates (Euribor) - Euro Interest Rate Derivatives (EIRD) - Ablehnung eines Antrags auf vertrauliche Behandlung eines Beschlusses, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen Art. 101 AEUV festgestellt wird - Grundsatz der Unschuldsvermutung - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Kein fumus boni iuris“

  1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung - Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters - Beurteilung in Rechtsstreitigkeiten betreffend den Schutz vertraulicher Informationen - Nichterfüllung der Voraussetzung des fumus boni iuris

    (Art. 256 Abs. 1 AEUV, 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

    (vgl. Rn. 13-16, 20-23, 26, 31) 2. Vorläufiger Rechtsschutz - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Antragsschrift - Formerfordernisse - Darlegung der den Erlass der beantragten Anordnungen dem ersten Anschein nach rechtfertigenden Gründe - In der Antragsschrift nicht dargestelltes rechtliches Vorbringen - Pauschale Verweisung auf andere Schriftstücke - Unzulässigkeit

    (Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4 und 5)

    (vgl. Rn. 18, 19) 3. Wettbewerb - Verwaltungsverfahren - Berufsgeheimnis - Bestimmung der Informationen, die unter das Berufsgeheimnis fallen - Kriterien - Schützenswerte Interessen, die durch die Offenlegung der Informationen verletzt werden können - Ausgleich zwischen dem Allgemeininteresse an der Transparenz des Handelns der Union und den berechtigten Interessen, die der Offenlegung entgegenstehen - Interesse eines Unternehmens daran, dass bestimmte Informationen über sein Verhalten nicht offengelegt werden - Interesse, das in Bezug auf Unternehmen, die sich an einem Verstofl gegen die Wettbewerbsregeln der Union beteiligt haben, keinen besonderen Schutz verdient

    (Art. 101 AEUV; Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 41; Verordnung Nr. 1/2003 des Rates, Art. 7, 23, 28 und 30)

    (vgl. Rn. 33-35, 37, 38) 4. Wettbewerb - Geldbuflen - Entscheidung, mit der...

To continue reading

Request your trial

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT