Mitteilungen im Abl. nº T-151/18 of Tribunal General de la Unión Europea, July 19, 2019

Resolution DateJuly 19, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-151/18

Klage, eingereicht am 24. Juni 2019 - VK/Rat

(Rechtssache T-151/18)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: VK (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt K. Lara)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss (GASP) 2018/141 des Rates vom 29. Januar 2018 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maflnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. 2018, L 25, S. 38) und den Beschluss (GASP) 2019/135 des Rates vom 28. Januar 2019 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maflnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. 2019, L 25, S. 23), soweit sie ihn betreffen, für nichtig zu erklären;

dem Rat die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

Verstofl gegen die Art. 31, 46 und 55 des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption: Danach müsse eine vorläufige Maflnahme des Einfrierens und der Einziehung entweder auf eine Entscheidung des ersuchenden Vertragsstaats oder auf dessen Darstellung des Sachverhalts mit einer Beschreibung der Maflnahmen, um die ersucht wird, gestützt werden. Die restriktiven Maflnahmen seien aber ohne eine auch nur summarische Darstellung des Sachverhalts verhängt und verlängert worden. Zudem ersuche Tunesien...

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