Mitteilungen im Abl. nº T-361/19 of Tribunal General de la Unión Europea, July 19, 2019

Resolution DateJuly 19, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-361/19

Klage, eingereicht am 16. Juni 2019 - CF/Parlament

(Rechtssache T-361/19)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: CF (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Daoût)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtenen Entscheidungen aufzuheben;

den Ersatz des finanziellen und immateriellen Schadens anzuordnen, der durch die angefochtenen Entscheidungen entstanden ist, und ihr demnach den vorläufigen Betrag von 50 000 Euro zuzusprechen;

dem Europäischen Parlament sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung ihrer Klage auf Aufhebung der beiden Entscheidungen des Präsidenten des Europäischen Parlaments vom 16. April 2019, mit denen sie des Mobbings gegenüber ihrer ehemaligen akkreditierten parlamentarischen Assistentin für schuldig befunden und ihr ein Verweis erteilt wurde, macht die Klägerin vier Klagegründe geltend.

Verkennung der Legaldefinition des Mobbings in Art. 12a des Statuts der Beamten der Europäischen Union, da der Präsident des Parlaments die gesetzlich und in der Rechtsprechung festgelegten begrifflichen Merkmale eines Mobbings nicht berücksichtigt habe.

Mangelhafte Begründung der angefochtenen Handlung. Der Präsident des Parlaments begründe seine erste Entscheidung, indem er sich auf den lückenhaften Bericht des Beratenden Ausschusses stütze. Seine zweite Entscheidung erfülle nicht die durch Art. 166 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments...

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