Mitteilungen im Abl. nº T-367/19 of Tribunal General de la Unión Europea, July 26, 2019

Resolution DateJuly 26, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-367/19

Klage, eingereicht am 19. Juni 2019 - Camerin/Kommission

(Rechtssache T-367/19)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Laure Camerin (Bastia, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Casado García-Hirschfeld)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Klage für zulässig und begründet zu erklären;

infolgedessen die angefochtene Entscheidung teilweise aufzuheben;

den durch eine - als Ganzes zu würdigende - Gesamtheit von Handlungen und Verhaltensweisen des PMO entstandenen und von ihr nach billigem Ermessen auf 50 000 Euro geschätzten immateriellen Schaden zu ersetzen;

der Europäischen Kommission die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung ihrer Klage gegen die Entscheidung des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (im Folgenden: PMO) betreffend die Vornahme einer von einem belgischen Gericht angeordneten Pfändung, mit der sich das PMO das Recht vorbehält, erneut einen Betrag von 3 839,60 Euro von dem der Klägerin zu zahlenden Ruhegehalt einzubehalten, macht die Klägerin vier Klagegründe geltend.

Verstofl gegen die Art. 1 und 25 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Verstofl gegen Art. 6 von Anhang VIII des Statuts der Beamten der Europäischen Union (im Folgenden: Statut) und Beurteilungsfehler: Es gebe weder eine Begründung noch eine Rechtsgrundlage für die Entscheidung des PMO, weiterhin mehr als zwei Drittel ihres Ruhegehalts einzubehalten.

Verstofl gegen den Grundsatz des rechtmäfligen Handelns und die Rechtssicherheit: Das...

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