Mitteilungen im Abl. nº T-62/19 of Tribunal General de la Unión Europea, March 29, 2019

Resolution DateMarch 29, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-62/19

Klage, eingereicht am 3. Februar 2019 - Almashreq Investment Fund/Rat

(Rechtssache T-62/19)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Almashreq Investment Fund (Damaskus, Syrien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

seine Klage für zulässig und begründet zu erklären;

demzufolge die Europäische Union zu verurteilen, den gesamten ihm entstandenen Schaden in einer vom Gericht festzusetzenden angemessenen Höhe zu ersetzen;

hilfsweise, einen Sachverständigen zur Ermittlung des gesamten Ausmafles des ihm entstandenen Schadens zu bestimmen;

dem Rat der Europäischen Union die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage auf einen Hauptklagegrund und einen Hilfsklagegrund, mit denen er den Schaden geltend macht, den er erlitten habe und für den der Rat der Europäischen Union haftbar sei.

Mit dem Hauptklagegrund wird geltend gemacht, dass die streitigen restriktiven Maflnahmen, nämlich der Beschluss (GASP) 2018/778 des Rates vom 28. Mai 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maflnahmen gegen Syrien sowie dessen nachfolgende Durchführungsmaflnahmen, rechtswidrig seien. Damit werde...

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