Mitteilungen im Abl. nº T-55/19 of Tribunal General de la Unión Europea, March 29, 2019

Resolution DateMarch 29, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-55/19

Klage, eingereicht am 30. Januar 2019 - Cham Holding und Bena Properties/Rat

(Rechtssache T-55/19)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerinnen: Cham Holding Co. SA (Damaskus, Syrien) und Bena Properties Co. SA (Damaskus) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Ruchat)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

ihre Klage für zulässig und begründet zu erklären;

demzufolge die Europäische Union zu verurteilen, den ihnen entstandenen Schaden in einer vom Gericht festzusetzenden angemessenen Höhe zu ersetzen;

hilfsweise, einen Sachverständigen zur Ermittlung des gesamten Ausmafles des ihnen entstandenen Schadens zu bestimmen;

dem Rat der Europäischen Union die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerinnen stützen ihre Klage auf einen Hauptklagegrund und einen Hilfsklagegrund, mit denen sie den Schaden geltend machen, den sie erlitten hätten und für den der Rat der Europäischen Union haftbar sei.

Mit dem Hauptklagegrund wird geltend gemacht, dass die streitigen restriktiven Maflnahmen, nämlich der Beschluss (GASP) 2018/778 des Rates vom 28. Mai 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maflnahmen gegen Syrien sowie dessen nachfolgende Durchführungsmaflnahmen, rechtswidrig...

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