Beschlüsse (Information) nº T-250/18 of Tribunal General de la Unión Europea, July 12, 2018

Resolution DateJuly 12, 2018
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-250/18

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 12. Juli 2018 - RATP/Kommission

(Rechtssache T-250/18 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz - Zugang zu Dokumenten - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit“

1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung - Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters

(Art. 256 Abs. 1 AEUV, 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

(vgl. Rn. 18, 20, 21)

2. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beweislast - Finanzieller Schaden - Schaden, der später durch Erhebung einer Schadensersatzklage ausgeglichen werden kann - Schaden, der nicht als nicht wiedergutzumachend betrachtet werden kann

(Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

(vgl. Rn. 24, 26) 3. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beweislast - Mit hinreichendem Grad an Wahrscheinlichkeit vorhersehbarer Schaden

(Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 3)

(vgl. Rn. 25) 4. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beweislast - Finanzieller Schaden - Situation, die die Existenz der antragstellenden Gesellschaft gefährden könnte - Beurteilung in Bezug auf die Lage des Konzerns, zu dem das Unternehmen gehört

(Art. 278 AEUV und 279 AEUV)

(vgl. Rn. 27)

5. Vorläufiger Rechtsschutz - Formerfordernisse - Antragstellung - Kurze Darstellung der Klagegründe - Rechtliche Gesichtspunkte, die in der Klageschrift, der Klagebeantwortung oder der Erwiderung nicht dargestellt sind - Pauschale Verweisung auf andere Schriftstücke - Unzulässigkeit

(Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4 und 5)

(vgl. Rn. 29, 31) 6. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden -...

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