Mitteilungen im Abl. nº T-525/19 of Tribunal General de la Unión Europea, September 13, 2019

Resolution DateSeptember 13, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-525/19

Klage, eingereicht am 25. Juli 2019 - Intering u.a./Kommission

(Rechtssache T-525/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerinnen: Intering SH.P.K. (Obiliq, Kosovo), Steinmüller Engineering GmbH (Gummersbach, Deutschland), Deling d.o.o. za proizvodnju, promet i usluge (Šići bb, Tuzla, Bosnien und Herzegowina), ZM- Vikom d.o.o. za proizvodnju, konstruckcije i montažu (Šibenik, Kroatien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Spielhofen), zusammengeschlossen zu einem Konsortium

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

die Entscheidung der Beklagten, vertreten durch die Europäische Kommission, im Namen und für Rechnung des Kosovo, vom Juni 2019 (mittels undatiertem Dokument, verfügbar für den Kläger am 7. Juni 2019) - Ref.: Ares(2019)3677456-07/06/2019 - über den Ausschluss des Klägers vom weiteren Bieterverfahren und Nichtaufnahme in die Auswahlliste („Short List“) im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines Auftrags unter der Programmbezeichnung „EU-Unterstützung für saubere Luft für das Kosovo“ zur Staub- und NOx-Minderung in TPP Kosovo B, Einheiten BÍ und B2 - Referenz-Nr. der Veröffentlichung: EuropeAid/140043/DH/WKS/XK, - aufzuheben.

Mit Schriftsatz vom 2. August 2019 wurden die Anträge wie folgt angepasst:

die Entscheidung der Beklagten, vertreten durch die Europäische Kommission, im Namen und für Rechnung des Kosovo, vom 29. Juli 2019 (dem Kläger bekanntgemacht mit Schreiben vom 30. Juli 2019) - Ref.: Ares(2019)4979920-30/07/2019 und Ares D(2019) NA/vk - über den Ausschluss des Klägers vom weiteren Bieterverfahren und Nichtaufnahme in die Auswahlliste („Short List“) im Rahmen eines Verfahrens zur Vergabe eines Auftrags unter der Programmbezeichnung „EU-Unterstützung für saubere Luft für das Kosovo“ zur Staub- und NOx-Minderung in TPP Kosovo B, Einheiten BÍ und B2 - Referenz-Nr. der Veröffentlichung: EuropeAid/140043/DH/WKS/XK, - aufzuheben.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage machen die Klägerinnen acht Klagegründe geltend.

Erster Klagegrund: Verstofl gegen die Grundsätze der Transparenz und Verhältnismäfligkeit sowie der Gleichbehandlung der Bewerber, da die Beklagte es versäumt habe, ihre Zweifel in Bezug auf die von den Klägerinnen eingereichten Unterlagen, obwohl bei ihr offenbar diesbezügliche Zweifel vorhanden gewesen seien, zu klären, und die Klägerinnen vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen habe, ohne ihnen die Möglichkeit zu geben, die...

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