Mitteilungen im Abl. nº T-730/18 of Tribunal General de la Unión Europea, January 25, 2019

Resolution DateJanuary 25, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-730/18

Klage, eingereicht am 12. Dezember 2018 - DQ u. a./Parlament

(Rechtssache T-730/18)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: DQ und elf weitere Kläger (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Die Kläger beantragen,

die Klage für zulässig und begründet zu erklären;

infolgedessen

die stillschweigende Entscheidung aufzuheben, mit der ihr gemäfl Art. 90 Abs. 1 des Statuts gestellter Schadensersatzantrag vom 13. Dezember 2017 abgelehnt wurde;

soweit erforderlich, die Entscheidung vom 12. September 2018 aufzuheben, mit der ihre gemäfl Art. 90 Abs. 2 des Statuts eingelegte Beschwerde vom 23. Mai 2018 zurückgewiesen wurde;

den Ersatz des immateriellen Schadens anzuordnen, der durch eine Gesamtheit von gemeinsam zu würdigenden Rechtsakten und Verhaltensweisen des Parlaments hervorgerufen wurde und billigerweise, vorbehaltlich einer Neubewertung, auf 192 000 Euro zu bemessen ist;

das Parlament zur Zahlung der zwischenzeitlich angefallenen Ausgleichs- und Verzugszinsen zu verurteilen;

dem Beklagten sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage machen die Kläger geltend, das Parlament habe sich in seiner Eigenschaft als Dienstherr rechtswidrig verhalten, und zwar...

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