Beschlüsse (Information) nº T-504/18 of Tribunal General de la Unión Europea, September 11, 2018

Resolution DateSeptember 11, 2018
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-504/18

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 11. September 2018 - XG/Kommission

(Rechtssache T-504/18 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz - Verweigerung des Zutritts zu Räumlichkeiten der Kommission - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Fehlendes Interesse an den beantragten einstweiligen Anordnungen“

  1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung - Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters

    (Art. 256 Abs. 1 AEUV, 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

    (vgl. Rn. 24, 26, 27)

  2. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Interesse des Antragstellers an der beantragten Anordnung - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung eines Organs, einer Person den Zugang zu seinen Räumlichkeiten zu verweigern, die nicht über eine positive Sicherheitseinstufung verfügt, und dieser ihren Zugangsausweis nicht zurückzugeben - Unzuständigkeit des Unionsrichters für den Erlass...

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