Beschlüsse (Information) nº T-251/18 of Tribunal General de la Unión Europea, August 20, 2018
Resolution Date | August 20, 2018 |
Issuing Organization | Tribunal General de la Unión Europea |
Decision Number | T-251/18 |
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 20. August 2018 - IFSUA/Rat
(Rechtssache T-251/18 R)
„Vorläufiger Rechtsschutz - Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände - Maflnahmen für die Fischerei auf Wolfsbarsch - Fangverbot im Rahmen der Freizeitfischerei - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit“
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Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Kumulativer Charakter - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters
(Art. 256 Abs. 1 AEUV, 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156)
(vgl. Rn. 11, 13, 14) 2. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Schaden, der einen allgemeinen Wirtschaftszweig beeinträchtigen kann - Klage, die nicht von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, sondern von Einzelpersonen erhoben wurde - Pflicht, einen individuellen Schaden geltend zu machen
(Art. 256 Abs. 1 AEUV und 278 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156)
(vgl. Rn. 24, 28, 31) 3. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beweislast - Rein hypothetischer, auf dem Eintritt ungewisser zukünftiger Ereignisse beruhender Schaden - Handlung der Europäischen Union, die die entscheidende Ursache für den Schaden ist
(Art. 256 Abs. 1 AEUV, 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156)
(vgl. Rn. 25) 4. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht...
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