Mitteilungen im Abl. nº T-317/19 of Tribunal General de la Unión Europea, July 19, 2019

Resolution DateJuly 19, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-317/19

Klage, eingereicht am 23. Mai 2019 - AMVAC Netherlands/Kommission

(Rechtssache T-317/19)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: AMVAC Netherlands BV (Amsterdam, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte C. Mereu, M. Grunchard und S. Englebert)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Durchführungsverordnung (EU) 2019/344 der Kommission vom 28. Februar 2019 für nichtig zu erklären1 ;

der Beklagten die gesamten Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende fünf Gründe gestützt:

Erster Klagegrund: Die angefochtene Verordnung sei auf Grundlage eines offensichtlichen Beurteilungsfehlers erlassen worden.

Zweiter Klagegrund: Die angefochtene Verordnung sei aus einem Verfahren hervorgegangen, in dem die Verteidigungsrechte der Klägerin nicht gewahrt worden seien.

Dritter Klagegrund: Die angefochtene Verordnung sei unter Verstofl gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit erlassen worden.

Vierter Klagegrund: Die angefochtene Verordnung sei unter Verstofl gegen den Grundsatz der Verhältnismäfligkeit erlassen worden.

Fünfter Klagegrund: Die angefochtene Verordnung sei unter Verstofl gegen das Vorsorgeprinzip erlassen worden.

____________

[1] Durchführungsverordnung...

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