Mitteilungen im Abl. nº T-319/19 of Tribunal General de la Unión Europea, July 12, 2019

Resolution DateJuly 12, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-319/19

Klage, eingereicht am 24. Mai 2019 - Gollnisch/Parlament

(Rechtssache T-319/19)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Bruno Gollnisch (Villiers-le-Mahieu, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Bonnefoy-Claudet)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss des Präsidiums des Europäischen Parlaments vom 10. Dezember 2018 gemeinsam mit dem Beschluss des Präsidenten des Europäischen Parlaments vom 26. März 2019, durch den die gegen den Beschluss des Präsidiums eingelegte Beschwerde zurückgewiesen wurde, für nichtig zu erklären;

alle infolge des Beschlusses des Präsidiums erfolgten Handlungen, Änderungen, Mitteilungen, Beschlüsse und Abzüge für nichtig zu erklären;

ihm den Betrag von 6 500 Euro als Ersatz der Aufwendungen für die Vorbereitung der vorliegenden Klage zuzusprechen;

dem Europäischen Parlament sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:

Verstofl gegen Art. 27 des Abgeordnetenstatuts, wonach das Präsidium die erworbenen Rechte und Anwartschaften der Abgeordneten nicht schmälern dürfe.

Verstofl gegen Art. 76 Abs. 3 der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut. Art. 27 des Abgeordnetenstatuts habe zur Folge, dass die Integrität der Durchführungsbestimmungen zum Abgeordnetenstatut über den Pensionsfonds dadurch gewährleistet sei, dass jede Veränderung ihrer Systematik verhindert werde.

Verstofl gegen Art. 223 Abs. 2 AEUV und Unzuständigkeit des Präsidiums, denn dieses habe eine Steuer auf das Ruhegehalt der...

To continue reading

Request your trial

VLEX uses login cookies to provide you with a better browsing experience. If you click on 'Accept' or continue browsing this site we consider that you accept our cookie policy. ACCEPT