Beschlüsse (Information) nº T-734/18 of Tribunal General de la Unión Europea, May 08, 2019

Resolution DateMay 08, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-734/18

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 8. Mai 2019 - Sumitomo Chemical und Tenka Best/Kommission

(Rechtssache T-734/18 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz - Biozidprodukte - Wirkstoff Empenthrin - Nichtgenehmigung - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit“

  1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung - Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters

    (Art. 256 Abs. 1, Art. 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

    (vgl. Rn. 15-18)

  2. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Beweislast - Rein hypothetischer, auf dem Eintritt ungewisser zukünftiger Ereignisse beruhender Schaden - Keine ausreichende Begründung der Dringlichkeit

    (Art. 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

    (vgl. Rn. 21-23, 54)

  3. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Finanzieller Schaden - Schwere des Schadens - Situation, die die Existenz der antragstellenden Gesellschaft gefährden könnte - 95407 / Beurteilung in Bezug auf seine Gröf‌le und seinen Umsatz sowie die Lage des Konzerns, zu dem das Unternehmen gehört - 95405 / Tätigkeit auf stark regulierten Märkten - 95429 / Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls

    (Art. 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4)

    (vgl. Rn. 24, 25, 33, 43, 46)

  4. Vorläufiger Rechtsschutz - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Antrag - Formerfordernisse - Darlegung der den Erlass der beantragten Anordnungen dem ersten Anschein nach rechtfertigenden Gründe - In der Antragsschrift nicht dargestelltes rechtliches Vorbringen - Pauschale Verweisung auf andere Schriftstücke - Unzulässigkeit

    (Art. 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156 Abs. 4 und 5)

    (vgl. Rn. 27, 29)

  5. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden...

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