Mitteilungen im Abl. nº T-627/19 of Tribunal General de la Unión Europea, October 25, 2019
Resolution Date | October 25, 2019 |
Issuing Organization | Tribunal General de la Unión Europea |
Decision Number | T-627/19 |
Klage, eingereicht am 20. September 2019 - Shindler u. a./Kommission
(Rechtssache T-627/19)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Harry Shindler (Porto d’Ascoli, Italien) und fünf weitere Kläger (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Fouchet)
Beklagte: Europäische Kommission
Anträge
Die Kläger beantragen,
die stillschweigende Weigerung der Europäischen Kommission vom 13. September 2019, eine Untätigkeit anzuerkennen, für nichtig zu erklären;
festzustellen und zu entscheiden, dass die Europäische Kommission es rechtswidrigerweise unterlassen hat, folgende Beschlüsse zu erlassen:
erstens einen Beschluss zur Wahrung der Unionsbürgerschaft der britischen Kläger, die ein Privat- und Familienleben in den anderen Staaten der Europäischen Union haben, aber allein deshalb, weil sie von der Freizügigkeit Gebrauch gemacht hatten („15-year rule“ [15-Jahre-Regelung]), nicht zur Abstimmung darüber berechtigt waren, ob ihr Herkunftsstaat, das Vereinigte Königreich, aus der Europäischen Union austreten soll, sei dies nun mit oder ohne entsprechendes Abkommen;
zweitens einen verbindlichen Beschluss, der in den anderen 27 Staaten der Union, in denen Briten leben, einheitlich gilt und verschiedene Maflnahmen in Bezug auf Einreise, Aufenthalt, soziale Rechte und Berufstätigkeit umfasst, die mangels eines Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union anwendbar sind;
folglich:
diese Unterlassung zu Protokoll zu nehmen;
die Europäische Kommission zu verurteilen, an sie jeweils 1 500 Euro als Ersatz der Verteidigungskosten zu zahlen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
Verletzung der Rechte, die sich aus der Unionsbürgerschaft der Kläger ergäben, und zwar unabhängig davon, ob...
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