Mitteilungen im Abl. nº T-808/19 of Tribunal General de la Unión Europea, January 10, 2020

Resolution DateJanuary 10, 2020
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-808/19

Klage, eingereicht am 25. November 2019 - Silgan International und Silgan Closures/Kommission

(Rechtssache T-808/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerinnen: Silgan International Holdings BV (Amsterdam, Niederlande) und Silgan Closures GmbH (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Seeliger, H. Wollmann, R. Grafunder, B. Meyring und E. Venot)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerinnen beantragen,

den Beschluss C(2019) 8501 final der Kommission vom 20. November 2019 (AT.40522 - Metal Packaging [ex Pandora]) zur Verpflichtung zur Erteilung von Auskünften für nichtig zu erklären, und

die Kommission zu verurteilen, die Kosten der Klägerinnen zu tragen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt.

Erster Klagegrund: Missachtung der Verteidigungsrechte

Im Rahmen des ersten Klagegrundes wird vorgetragen, dass der angefochtene Beschluss wesentliche Verteidigungsrechte missachte, da die gestellten Fragen überwiegend auf Unterlagen und Informationen beruhen würden, die die Klägerinnen zuvor als Kronzeugen dem deutschen Bundeskartellamt in einem dort anhängigen Verfahren übermittelt hätten. Die Kommission habe diese Unterlagen und Informationen im Rahmen eines unzulässigen Informationsaustauschs mit dem Bundeskartellamt bzw. einer darauf beruhenden rechtswidrigen Nachprüfung erlangt.

Zweiter Klagegrund: Unzuständigkeit der Kommission aufgrund einer Verletzung des Subsidiaritätsgrundsatzes

Im Rahmen des zweiten Klagegrundes wird geltend gemacht, dass die Kommission nicht zuständig sei, das Verfahren gegen die Klägerinnen zu führen und den angefochtenen Beschluss zu erlassen. Angesichts der umfangreichen Ermittlungen des Bundeskartellamts und des entscheidungsreifen nationalen Verfahrens sei nämlich nicht ersichtlich, weshalb das Bundeskartellamt ungeeignet gewesen wäre, das Ermittlungsverfahren in dieser Sache zu Ende zu führen bzw. weshalb die Kommission besser positioniert ist, die angefochtene...

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