Mitteilungen im Abl. nº T-24/20 of Tribunal General de la Unión Europea, February 14, 2020
Resolution Date | February 14, 2020 |
Issuing Organization | Tribunal General de la Unión Europea |
Decision Number | T-24/20 |
Klage, eingereicht am 17. Januar 2020 - Junqueras i Vies/Parlament
(Rechtssache T-24/20)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Kläger: Oriol Junqueras i Vies (Sant Joan de Vilatorrada, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Van den Eynde Adroer)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Der Kläger beantragt,
seine Klage gegen die angefochtenen Handlungen mitsamt den angehängten Dokumenten als fristgerecht eingereicht anzusehen, sie zuzulassen und auf ihrer Grundlage die angefochtenen Handlungen, die vorliegend Verfahrensgegenstand sind, für nichtig zu erklären und dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die vorliegende Klage richtet sich gegen die vom Präsidenten Sassoli in der Plenarsitzung vom 13. Januar 2020 verkündete Entscheidung des Europäischen Parlaments, unter Berücksichtigung der Entscheidung der Junta Electoral Central (Zentrale Wahlkommission, Spanien) und der nachfolgenden Entscheidung des Tribunal Supremo (Oberster Gerichtshof, Spanien) vom 9. Januar 2020 den Sitz von Herrn Oriol Junqueras i Vies gemäfl der Geschäftsordnung des Parlaments mit Wirkung vom 3. Januar 2020 für nicht besetzt zu erklären, sowie gegen die Zurückweisung des von Frau Riba i Giner (MEP) am 20. Dezember 2019 in Vertretung von Herrn Junqueras i Vies gestellten dringenden Antrags auf Schutz von dessen Immunität durch die frühere Entscheidung.
Die Klage wird auf folgende Gründe gestützt:
Verletzung von Art. 41 Abs. 1 und 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, da Art. 13 Abs. 3 des Europäischen Wahlakts (1976) und Art. 4 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Parlaments dahin ausgelegt werden müssten, dass sie ein Verfahren unter Beachtung dieser Rechte geböten, in dem Einwände gegen die Erklärung der Nichtbesetzung des Sitzes von Herrn Oriol Junqueras i Vies geltend gemacht und geprüft werden könnten.
Verletzung von Art. 39 Abs. 1 und 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 14 Abs. 3 EUV und Art. 1 Abs. 3 des Europäischen Wahlakts (1976), des Grundsatzes der loyalen Zusammenarbeit nach Art. 4 Abs. 3 EUV (in diesem Fall durch das Tribunal Supremo), des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts, von Art. 9 (Abs. 2) des Protokolls Nr. 7 über Vorrechte und Befreiungen und von Art. 6 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, da das in der Rechtssache C-502/19 gerade in Bezug auf Herrn Oriol Junqueras i Vies ergangene Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom...
To continue reading
Request your trial