Mitteilungen im Abl. nº T-505/19 of Tribunal General de la Unión Europea, August 23, 2019
Resolution Date | August 23, 2019 |
Issuing Organization | Tribunal General de la Unión Europea |
Decision Number | T-505/19 |
Klage, eingereicht am 12. Juli 2019 - DE/Parlament
(Rechtssache T-505/19)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: DE (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Oeyen)
Beklagter: Europäisches Parlament
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 30. Oktober 2018 aufzuheben, mit der dem Kläger eine angemessene Dienstbefreiung zur Betreuung seiner im Wege der Leihmutterschaft geborenen Zwillinge verwehrt wurde;
dem Parlament die Kosten aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf fünf Gründe gestützt.
Verstofl gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung.
Die Versagung einer Dienstbefreiung, die einer Befreiung im Fall der Mutterschaft und/oder der Adoption entspreche, verletze die in Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Art. 14 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) und Art. 1 Buchst. d des Beamtenstatuts verankerten Grundrechte des Klägers auf gleichen Schutz und Nichtdiskriminierung. Homosexuelle als die wichtigste Gruppe von Eltern, die auf Leihmutterschaft zurückgreife, würden aufgrund der in der angefochtenen Entscheidung zum Ausdruck kommenden Auslegung, die das Parlament den Bestimmungen des Beamtenstatuts zu Dienstbefreiungen im Zusammenhang mit der Geburt gebe, in unverhältnismäfliger Weise benachteiligt.
Verletzung des Rechts des Klägers auf Schutz seines Familienlebens.
Die angefochtene Entscheidung verletze Art. 8 EMRK, der das Recht des Klägers auf Achtung des Familienlebens schütze, in Verbindung mit Art. 14 EMRK, weil ihm eine angemessene Dienstbefreiung, die einer Befreiung im Fall der Mutterschaft und/oder der Adoption entspreche, zur Betreuung seiner neugeborenen Kinder verwehrt worden sei.
Verstofl der angefochtenen Entscheidung gegen den Grundsatz der ordnungsgemäflen Verwaltung.
Insbesondere habe der Beklagte (i)...
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