Beschlüsse (Information) nº T-280/19 of Tribunal General de la Unión Europea, July 12, 2019

Resolution DateJuly 12, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-280/19

Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 12. Juli 2019 - Highgate Capital Management/Kommission

(Rechtssache T-280/19 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Fehlende Notwendigkeit des Erlasses der beantragten einstweiligen Anordnungen - Unzuständigkeit - Unzulässigkeit“

  1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Fumus boni iuris - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Kumulativer Charakter - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung - Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters

    (Art. 108 Abs. 3, 256 Abs. 1, 278 und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156)

    (vgl. Rn. 40-43)

  2. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden - Interesse des Antragstellers an der beantragten Aussetzung - Entscheidung der Kommission im Rahmen der Vorprüfungsphase einer Beschwerde gegen eine mutmaf‌llich rechtswidrige Beihilfe - Aussetzung, die den schweren und nicht wiedergutzumachenden Schaden nicht verhindern kann - Fehlendes Interesse an den beantragten einstweiligen Anordnungen - Unzulässigkeit

    (Art. 108 Abs. 3, 256 Abs. 1, 278 und 279 AEUV; Verordnung des Rates 2015/1589; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 156)

    (vgl. Rn. 58-60, 72-76, 108)

  3. Vorläufiger Rechtsschutz - Befugnisse des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters - Grenzen - Antrag, der Kommission aufzugeben, den nationalen Behörden Anordnungen zu erteilen, um die...

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