Mitteilungen im Abl. nº T-623/19 of Tribunal General de la Unión Europea, October 11, 2019

Resolution DateOctober 11, 2019
Issuing OrganizationTribunal General de la Unión Europea
Decision NumberT-623/19

Klage, eingereicht am 16. September 2019 - ArcelorMittal Bremen/Kommission

(Rechtssache T-623/19)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: ArcelorMittal Bremen GmbH (Bremen, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Altenschmidt und L. Buschmann)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Die Klägerin beantragt,

gemäfl Art. 265 AEUV festzustellen, dass die Kommission gegen Art. 19 Abs. 4 Unterabs. 2 des Beschlusses 2011/278/EU der Kommission1 verstoflen hat, indem sie es unterlassen hat, über die ihr von der Bundesrepublik Deutschland am 12. April 2019 mitgeteilte Jahresgesamtmenge der für eine wesentliche Kapazitätserweiterung des Anlagenteils mit Produkt-Benchmark für flüssiges Roheisen der Anlage mit der Installation ID 60 in Bremen kostenlos zuzuteilenden Emissionszertifikate zu entscheiden;

hilfsweise, die Entscheidung der Kommission vom 19. Juli 2019 zur Aufforderung der Klägerin vom 12. April 2019 für nichtig zu erklären;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgenden Grund gestützt:

Die Klägerin trägt vor, dass die Kommission verpflichtet sei, eine Entscheidung nach Art. 19 Abs. 4 Unterabs. 2 des Beschlusses 2011/278/EU zu treffen und die ihr von der Bundesrepublik Deutschland am 12. April 2019 mitgeteilte Jahresgesamtmenge der für eine wesentliche...

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