Urteile (Information) nº T-571/17 of Tribunal General de la Unión Europea, April 02, 2020
Resolution Date | April 02, 2020 |
Issuing Organization | Tribunal General de la Unión Europea |
Decision Number | T-571/17 |
Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 2. April 2020 - UG/Kommission
(Rechtssache T-571/17)
„Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Unbefristeter Vertrag - Art. 47 Buchst. c Ziff. i der BSB - Fristgemäfle Kündigung - Kündigungsgründe -Dienstliche Führung und Arbeitseinstellung, die mit dem dienstlichen Interesse unvereinbar sind - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Kontrolle der inhaltlichen Richtigkeit des Sachverhalts - Fehlen von Beweisen - Haftung - Materieller Schaden - Zahlung der ausstehenden Gehälter“
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Beamtenklage - Beschwerende Maflnahme - Begriff - Schreiben der Kommission, mit dem diese einem Vertragsbediensteten ihre Absicht mitteilt, seinen unbefristeten Vertrag zu beenden - Nichteinbeziehung - Entscheidung, mit der ein unbefristeter Vertrag gekündigt wird - Einbeziehung
(Beamtenstatut, Art. 90 Abs. 2 und 91 Abs. 1; Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, Art. 3a, 47 Buchst. c Ziff. i und 138)
(vgl. Rn. 31-35)
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Beamtenklage - Beschwerende Maflnahme - Entscheidung, mit der eine endgültige Beurteilung erteilt wird - Vorherige Verwaltungsbeschwerde - Fehlen - Unzulässigkeit
(Art. 270 AEUV; Beamtenstatut, Art. 43 Abs. 1, 90 Abs. 2 und 91 Abs. 2; Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, Art. 3a und 87 Abs. 1)
(vgl. Rn. 36-39)
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Beamte - Vertragsbedienstete - Kündigung eines Vertrags auf unbestimmte Dauer - Ermessen der Verwaltung - Fürsorgepflicht der Verwaltung - Berücksichtigung der Interessen des betreffenden Bediensteten - Gerichtliche Nachprüfung - Grenzen
(Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten, Art. 47 Buchst. c)
(vgl. Rn. 59-61, 77, 78)
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Beamte - Auflervertragliche Haftung der Organe - Voraussetzungen - Rechtswidrigkeit - Schaden - Kausalzusammenhang - Beweislast
(Art. 340 Abs. 2 AEUV)
(vgl. Rn. 82-85, 88)
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Beamtenklage - Schadensersatzklage, die ohne Durchführung eines Vorverfahrens nach dem Statut erhoben wurde - Unzulässigkeit
(Beamtenstatut, Art. 90 und 91)
(vgl. Rn. 94-96)
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Beamtenklage - Gegenstand - Anordnung an die Verwaltung - Unzulässigkeit
(Art. 266 und 270 AEUV; Beamtenstatut, Art. 91)
(vgl. Rn. 101, 108)
Gegenstand
Klage nach Art. 270 AEUV zum einen auf Aufhebung der Entscheidung vom 17. Oktober 2016, mit der das Amt...
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